Datum: 24. Juni 2026

Polizeigesetz ist ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zu TOP 4, Zweite Beratung des Entwurfs „Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften“ der Staatsregierung.

30. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 24.06.2026, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort – 

Sehr geehrter Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wohl selten hat ein Gesetzgebungsprozess den Begriff der Farce, also eines unwürdigen Schauspiels, so sehr verdient, wie diese Polizeigesetznovelle.

Dieses Polizeigesetz ist ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte, getragen von Überwachungsphansasien statt Vernunft, gegründet auf einem falschen Verständnis des Auftrages des Verfassungsgerichtes und ins Werk gesetzt durch ein unwürdiges parlamentarisches Schauspiel.

Als wir BÜNDISGRÜNE zusammen mit der LINKEN bereits gegen den letzten Frontalangriff auf unsere Bürgerrechte -zu Teilen erfolgreich – vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt hatten, ergab sich für die Staatsregierung ein klarer Auftrag: binnen 2,5 Jahren das Polizeigesetz auf verfassungsmäßige Füße zu stellen, denn am 30.06., also in sechs Tagen, läuft die Übergangsfrist ab.

Diesen unmissverständlichen Auftrag hat man im Innenministerium kolossal fehlinterpretiert und stattdessen den nächsten verfassungsrechtlich fragwürdigen Gesetzentwurf gestrickt. Weil man dafür aber auch fast zwei Jahre brauchte, hat die Minderheitsregierung nun schwerste Angriffe auf die Bürgerrechte aller Menschen im Freistaat im Schweinsgalopp durch den Landtag gepeitscht.

Und das obwohl es hier um einen Gesetzentwurf geht, der einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit einläutet.

Um es an dieser Stelle einmal klar zu machen: dieser Gesetzentwurf führt dazu, dass künftig KI über die Frage entscheidet, in welcher Situation eine Gefahr vorliegen könnte, dass Algorithmen darüber befinden können, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert wird. Und das obwohl ich mir sicher bin, dass ein erheblicher Teil dieses Hauses nicht versteht, wie KI-Systeme im Kern arbeiten und was das am Ende für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet. Was es heißt, wenn nicht mehr nicht mehr Kommissar Krause, sondern Kommissar KI die Anhaltspunkte liefert, aufgrund derer man auf offener Straße kontrolliert werden kann.

Das sind Fragen, die entscheidet man nicht im Schweinsgalopp, sondern mit Besonnenheit und Bewusstsein für unsere freiheitliche Verfassungsordnung.

Wir sind es den Menschen in diesem Freistaat schuldig, dass wir bei der Schaffung neuer Befugnisse erkennbare Abwägung zwischen der tatsächlichen Notwendigkeit neuer Befugnisse und deren Wirkung auf die Grundrechte aller Betroffenen vornehmen und dass wir uns mit den Risiken, die neue Befugnisse mit sich bringen, inhaltlich tiefgehend auseinandersetzen.

Davon sind wir weit entfernt. Schauen wir doch mal auf zentrale Argumentation, warum wir die ganzen neuen Befugnisse brauchen.

Das BSW argumentiert mit umfassendem Datenmaterial in Ermittlungsverfahren und verkennt, dass das nicht mit dem Polizeirecht zutun hat, sondern in der Strafprozessordnung geregelt wird und dass es in diesem Gesetzentwurf vor allem um KI für Vorhersage und Echtzeitüberwachung geht.

Die CDU will mit dem Polizeigesetz neuerdings den Verfassungsschutz stärken und missachtet damit gleich mal das Trennungsbot nach Art. 83 der Landesverfassung.

Der Innenminister wiederum wird sich nun nachher hier hinstellen und stolz verkünden: Die Polizei muss tun dürfen, was sie können soll und Sachsen muss auf Augenhöhe mit den anderen Bundesländern befinden. Dabei ist Sachsen mit diesem Gesetz lediglich eins: Vorreiter bei neuen Freiheitsbeschränkungen.

Damit wird klar: Wenn wesentliche Teile der Mehrheit für diesen freiheitlichsfeindlichen Gesetzentwurf weder so richtig wissen was sie für Befugnisse schaffen, noch wofür, dann kann ich nur eindringlich davor warnen ihm zuzustimmen. Das was sie heute machen, ist keine moderne Sicherheitsgesetzgebung, das ist Grundrechts-Harakiri.

In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde nicht nur deutlich, dass selbst die anwesenden Vertreter der Polizei größere Anwendungsschwierigkeiten im Bereich der KI haben werden und nicht immer wussten, dass bestimmte schwerste Eingriffsbefugnisse wohl kaum zum Ergreifen von Taschendieben auf Weihnachtsmärkten eingesetzt werden dürfen.

Es wurde auch klar, dass sich die Beamtinnen und Beamten, die aufgrund von KI-Ergebnissen anschließend Maßnahmen gegen Personen einleiten, wohl auf die zuvor von der KI getroffenen Entscheidungen verlassen werden, weil sie diese Entscheidungen gar nicht überprüfen können.

Da nützt es jetzt auch nichts, reinzuschreiben, dass die Ergebnisse der KI jederzeit nachvollziehbar sein müssen. Es ist ein Irrglaube, dass das so funktionieren wird und ich prophezeie Ihnen: Der Tag wird kommen, an dem vor einem Verwaltungsgericht dieses Landes ein Polizist erklären wird, dass er eine Durchsuchung einer Person auf die Prognose einer KI gestützt hat und sonst nichts – dann wird Ihnen hoffentlich klar geworden sein, dass das, was Sie heute gedenken zu beschließen, nicht nur freiheitsfeindlich ist, sondern auch rechtsstaatlicher Murks.

Und zugleich hoffe ich nicht, dass Sie eines Tages vor Augen geführt bekommen, warum die Quellen-TKÜ, die sie en passent einführen, eine große Gefahr für unser aller Sicherheit ist. Weil Sie Sicherheitslücken offenhalten müssen, um die Trojaner aufzuspielen und das genau sie Sicherheitslücken sind, die schlussendlich auch Russland oder China zum Angriff auf uns nutzen können. Das ist für uns BÜNDNISGRÜNE nicht hinnehmbar und nicht zustimmungsfähig.

Die Nonchalance des Umgangs mit zentralen Bürgerrechten durch CDU/SPD und BSW zeigt sich dann auch noch in diesem Schmierentheater, wie sie mit dem Parlament umgehen. Dass der Ihr Antrag zum vermeintlichen Ausschluss von Palantir schlussendlich nur vergaberechtliche Bedenken aufwirft und außerdem auch keine Rechtswirkung entfaltet, weil sie dazu nichts Konkretes im Gesetz geregelt ist, sei mal dahingestellt.

Die Krönung ist der neueste Änderungsantrag, in dem die Vorfeldstraftaten neu gefasst werden sollen.

Drei Werktage vor der Abstimmung im Plenum ohne Beteiligung des Fachausschusses eine neue, vollkommen unklare und polizeirechtsfremde „Definition“ des Tätigwerdens im Vorfeld einzuführen und diese Debatte mutwillig dem Fachausschuss zu entziehen, zeigt eine Parlamentsverachtung und Verhöhnung der inhaltlichen Auseinandersetzung in einer der sensibelsten Rechtsmaterien für die Menschen in Sachsen, die seinesgleichen sucht.

Und das obwohl BSW bereits am 4. Juni und damit eine Woche vor der Abschlussdebatte, eine Pressemitteilung herausgab, in der diese weiteren Änderungen versprach. Dass die Minderheitsregierung auf solche Mehrheitsbeschaffer setzt, zeigt wie verzweifelt und dringend sie die Überwachungsphantasien des Innenministers durchbringen möchte.

Frei nach Erich Kästner: Wie tief muss man noch sinken, um von dem Kakao durch den man einen zog, auch noch zu trinken.

Es bleibt somit zu konstatieren: Dieser Gesetzentwurf ist der nächste große Angriff auf unser aller Freiheits- und Bürgerrechte, den wir ablehnen.

Das BSW ist als Tiger des Kampfes gegen vermeintliche Grundrechtseingriffe gestartet und nun endgültig als Bettvorleger der Koalition in der Sicherheitsgesetzgebung gelandet.

Und CDU und SPD machen denselben Unsinn wie 2019 – Für falsch verstandene Sicherheit, reale Freiheit zu opfern.

Für uns BÜNDNISGRÜNE bleibt klar: für derlei Angriffe auf die Bürgerrechte stehen wir nicht zur Verfügung. Als Partei der Bürgerrechte heißt unsere Antwort auf diese Überwachungsphantasien: entschieden NEIN!