Datum: 24. Juni 2026

Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst nichts verloren und ihnen gehören die Waffen entzogen

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zu TOP 8, Zweite Beratung des Entwurfs „Grundrechtsfeindliche Erlasse aufheben – Innenminister entlassen“ der AfD-Fraktion.

30. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 24.06.2026, TOP 8

– Es gilt das gesprochene Wort – 

Sehr geehrter Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für uns BÜNDNISGRÜNE ist unumstößlich klar: Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst nicht verloren und ihnen gehören die Waffen entzogen.

Das ist ein Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie und deshalb bin ich froh, dass der Innenminister jene zwei Erlasse herausgegeben hat, gegen die die AfD hier hetzt. Es hat viel zu lange gedauert und es wäre ein fataler Schritt, wenn diese nun wieder zurückgenommen werden.

Zunächst zum Erlass zur Zuverlässigkeit im Waffenrecht:

Als BÜNDNISGRÜNE haben wir deshalb bereits in der 6. Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, der die Staatsregierung aufgefordert hat, einen Erlass herauszugeben, wonach Anträge von Personen auf waffenrechtliche Erlaubnisse abgelehnt werden, wenn diese der extremen Rechten zuzurechnen sind und für bereits erteilte Waffenerlaubnisse dieser Personen unverzüglich eine Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen und Waffenverbote zu prüfen.

Denn Waffen in den Händen von Personen, die für Vereinigungen, Parteien oder Positionen einstehen, deren Ziel es ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, sind eine Gefahr für unsere Demokratie.

Dies hat auch die Politik erkannt und in der Waffenrechtsnovelle 2020 insbesondere die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen verschärft. Seitdem ist gesetzlich vorgesehen, dass Personen die Vereinigungen unterstützen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgen, in aller Regel die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.

Dies gilt nicht nur für Mitglieder, sondern auch für externe Unterstützer. Das Gesetz gibt die nun vom sächsischen Innenminister per Erlass vorgegebene Lesart also nicht nur bereits her, sie ist bei Verschärfung des Waffenrechts auch bereits so gewollt gewesen und deshalb längst überfällig und zu begrüßen.

Und das ist auch kein Generalverdacht. Weil er sich eben nicht gegen Jäger:innen und Sportschütz:innen per se richtet, sondern unter den Extremist:innen unter ihnen. Und zudem beschreibt er nur eine Regelvermutung, die widerlegbar ist. Und auch das ist richtig so, denn es gibt eben kein uneingeschränktes Grundrecht auf Waffenbesitz in Deutschland und Waffen gehören nicht in die Hände von Rechtextremen.

Kommen wir zum Erlass zur Verfassungstreue von Beamten:

Die sächsische AfD vertritt Positionen, die gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verstoßen. Sie verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus. Vertreterinnen und Vertreter der sächsischen AfD glänzen mit ideologischen Kampfbegriffen der rechtsextremen Szene, antisemitischen und verschwörungsideologischen Positionen.

Staatliche Institutionen und deren Repräsentantinnen und Repräsentanten werden öffentlich immer wieder diffamiert, verächtlich gemacht und herabgewürdigt und so mutwillig und in voller Absicht das Vertrauen der Bevölkerung in die verfassungsmäßige Ordnung und Funktionsfähigkeit unserer Demokratie von Grund auf erschüttert bzw. der Versuch unternommen, diese Emotionen hervorzurufen.

Gerichte haben bestätigt, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die sächsische AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Wenn Menschen solche Verhaltensweisen und Äußerungen öffentlich befürworten, unterstützen oder auch sich nicht davon distanzieren, dann haben diese Menschen im Staatsdienst nicht verloren.

Ich kann nicht Staatsbediensteter und zugleich Rechtsextremist sein.

Unsere wehrhafte Demokratie braucht über jeden Zweifel erhabene Demokratinnen und Demokraten. Das soll dieser längst überfällige Erlass sichern – und zwar rechtsstaatlich sauber und auf der Linie der Rechtsprechung. Und auch hier kommt es schlussendlich auf den jeweiligen Einzelfall an, der Erlass regelt nur Anhaltspunkte.

In der AfD geht mit Blick auf die Erlasse offenbar zurecht die Angst um. Nämlich, dass ihre rechtsextreme Radikalisierung auch ganz praktische Folgen hat. Und das ist gut so. Ein Innenminister muss daher definitiv nicht zurücktreten, wenn er solche richtigen Erlasse herausgibt, er müsse es allenfalls, wenn er der weiteren Raumnahme des Rechtsextremismus tatenlos zuschauen würde.

Aber mit den zwei Erlassen ist eben nicht genug: Wir brauchen weitere Anstrengung.

Dazu gehört eine Verklarung der Rechtslage zum Umgang mit und zur Zulassung von verfassungsfeindlichen Bewerbern für Bürgermeisterposten. Und wir brauchen endlich eine Bündelung der Disziplinargewalt in Sachsen, gerade mit Blick auf die großen rechtlichen Anforderungen an die Entfernung von verfassungsfeindlichen Beamten aus dem Dienst. Dafür brauchen wir dringend eine Struktur, wie die des Oberlandesanwalts in Bayern.

Wer wirklich für eine wehrhafte Demokratie steht, kann diesen Antrag nur ablehnen.

Vielen Dank.