Datum: 25. Juni 2026

Es geht um die Einlösung eines Verfassungsauftrags: Das sorbische Volk ist Teil Sachsens

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zu TOP 10, Antrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE „Schutz und Förderung der sorbischen Sprache stärken – weitere Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen übernehmen“30. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 24.06.2026

– Es gilt das gesprochene Wort – 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wenn wir heute über die sorbische Sprache sprechen, dann sprechen wir nicht über ein Nischenthema.

Wir sprechen über einen Teil Sachsens, der ein entscheidender Bestandteil der Identität dieses Freistaats ist.

Wir sprechen heute darüber, welche Verantwortung wir als Parlament für diese Minderheit, deren Rechte und ihre Sichtbarkeit tragen.

Ich komme aus der Oberlausitz. Dort begegnet einem das Sorbische nicht als abstrakter Begriff. Es begegnet einem auf Ortsschildern, in Kindertagesstätten, in Schulen, in Kirchengemeinden und auf Friedhöfen, in Vereinen, bei kulturellen Veranstaltungen und vor allem in den Familien, die die Sprache von Generation zu Generation weitergeben.

Wer einmal erlebt hat, wie selbstverständlich Kinder zwischen Deutsch und Sorbisch wechseln können, der versteht sehr schnell:

Hier geht es nicht um Folklore. Hier geht es um gelebte Gegenwart. Der Erhalt, die Förderung und der alltägliche Gebrauch der Sorbischen Sprache ist dazu zentral.

Die sorbische Sprache ist nicht selbstverständlich. Sie ist nicht gesichert.

Sie braucht Menschen, die sie sprechen und die die Möglichkeit haben, sie von Anfang bis Ende des Bildungswegs zu lernen. Und sie braucht einen Staat, der die Rahmenbedingungen schafft, damit sie eine Zukunft hat.

Genau deshalb beraten wir heute diesen Antrag.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gibt den Staaten die Möglichkeit, konkrete Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung ihrer Minderheitensprachen zu übernehmen.

Sachsen hat das getan. 1999 wurden Verpflichtungen übernommen.

Das war richtig. Aber das ist inzwischen 26 Jahre her.

26 Jahre. Und die entscheidende Frage lautete daher: Reicht das, was wir damals beschlossen haben, heute noch aus? Die Antwort geben uns viele Berichte, Stellungnahmen und Diskussionen der vergangenen Jahre.

Sie lautet: Nein.

Der Landtag selbst hat bereits festgestellt, dass weitere Anstrengungen notwendig sind. Die sorbische Interessenvertretung sagt das. Der Rat für sorbische Angelegenheiten sagt das. Der Europarat weist auf Defizite hin.

Und auch die Staatsregierung beschreibt in ihren eigenen Berichten Herausforderungen beim Erhalt und bei der Weiterentwicklung der sorbischen Sprache. Deshalb beantragen wir heute nichts Revolutionäres, aber etwas sehr Vernünftiges. Wir wollen, dass Sachsen prüft und vorbereitet, weitere Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu übernehmen. Insbesondere in den Bereichen Bildung, Verwaltung, Justiz, Medien sowie wirtschaftliches und soziales Leben. Mit anderen Worten:

Dort, wo Sprache im Alltag stattfindet. Denn eine Sprache bleibt nicht lebendig, weil sie geschützt wird. Sie bleibt lebendig, weil sie genutzt wird. Von Kindern. Von Familien. In Behörden. In den Medien. Im öffentlichen Raum. Und deshalb ist Zweisprachigkeit auch weit mehr als ein Schild an einer Ortseinfahrt. Sie ist ein sichtbares Zeichen von Respekt. Von Anerkennung. Und von selbstverständlicher Zugehörigkeit.

Manchmal wird die Debatte so geführt, als ginge es um Sonderrechte.

Ich sehe das anders. Es geht um die Einlösung eines Verfassungs-auftrags. Das sorbische Volk ist Teil Sachsens.

Nicht als kulturelles Beiwerk. Sondern als gleichberechtigter Bestandteil unseres Landes. Und wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir auch bereit sein, die Instrumente weiterzuentwickeln, die Sprache und Kultur schützen helfen.

Dabei müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Ein Blick nach Brandenburg zeigt, dass weitere Verpflichtungen möglich sind. Dort wurden bereits zusätzliche Verpflichtungen übernommen. Auch deshalb schlagen wir vor, sich an diesen Erfahrungen zu orientieren. Mir ist dabei ein Punkt besonders wichtig: Dieser Antrag schreibt nichts von oben herab vor. Wir wollen ausdrücklich, dass die Interessen-vertretung des sorbischen Volkes und der Rat für sorbische Angelegen-heiten einbezogen werden. Wer über die Zukunft der sorbischen Sprache spricht, sollte vor allem denjenigen zuhören, die sie sprechen, leben und weitergeben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

eine Sprache verschwindet selten plötzlich. Sie verschwindet leise, wenn sie verstummt. Wenn sie nicht mehr gelernt wird. Wenn sie nicht mehr gehört wird. Wenn sie im Alltag immer weniger Raum findet.

Genau deshalb dürfen wir nicht erst handeln, wenn die Entwicklung unumkehrbar geworden ist. Ein aktuelles Beispiel mit der Aufforderung an das Kultusministerium, hier alles zu tun, dass das geheilt wird: Am sorbischen Gymnasium in Bautzen soll ab nächstem Schuljahr für alle Klassen das 2plus Angebot gestrichen wird. Dieses ist ein essenzieller Bestandteil dessen, dass die Klassen zum Teil gemischt sprachlich sind, also dass zum Beispiel Kinder, die in der Kitasorbisch gelernt haben, in einer sorbischen Klasse beschult werden können. Sie sollen dort explizit unterstützt werden. Wenn das wegfällt, dann sind diese Schülerinnen auf sich gestellt und das Sorbische droht wieder schlechter zu werden in den Klassenverbünden. Genau das sind nicht mehr die Einzelfälle. Wir müssen investieren in Lehrkräfte, die sorbisch und auf sorbisch unterrichten können und dürfen.

Der Schutz der sorbischen Sprache ist keine rückwärtsgewandte Kulturpolitik. Er ist Zukunftspolitik. Denn mit jeder Sprache geht auch ein besonderer Blick auf die Welt verloren. Mit jeder Sprache verschwinden Geschichten, Erfahrungen, Erinnerungen und Identität.

Unser Antrag ist deshalb vor allem ein Bekenntnis. Ein Bekenntnis dazu, dass die sorbische Sprache eine Zukunft haben soll. Nicht nur auf dem Papier. Sondern im Alltag. Nicht nur für diese Generation. Sondern auch für die nächsten.

Es gibt auch einen gemeinsamen Änderungsantrag, den wir selbstverständlich mittragen. Wir bitten um Zustimmung.