Die Umsetzung der GEAS-Reform in Sachsen muss durch eine belastbare statistische Erfassung und regelmäßige Auswertung begleitet werden
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zu TOP 3, Prioritätenantrag der Fraktion DIE LINKE um Thema: „Integration statt Isolation – Keine de facto-Haft für geflüchtete Menschen!“, 31. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 25.06.2026
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
ich verstehe, es geht bei dem Antrag um die politische Botschaft, und deswegen werden wir auch zustimmen.
Ob die Umsetzung von GEAS menschenwürdig erfolgt, entscheidet sich nicht allein an Gebäuden oder Zäunen. Sie entscheidet sich im Alltag der Betroffenen. Sie entscheidet sich daran, ob Menschen ihre Rechte kennen. Ob sie Zugang zu Beratung haben. Ob besondere Schutzbedarfe erkannt werden. Und ob rechtsstaatliche Verfahren tatsächlich funktionieren. Wer über GEAS spricht, muss über Kinder sprechen. Das haben insbesondere Bündnis 90/ Die Grünen immer getan.
Die Folgen solcher Einrichtungen wie dem Sekundärmigrationszentrum treffen Kinder besonders hart. Kinder können nichts dafür, in welchem Land sie geboren wurden, auf welchem Fluchtweg ihre Familie unterwegs war oder welcher Mitgliedstaat nach den europäischen Zuständigkeitsregeln verantwortlich ist. Wer über Monate in isolierten Einrichtungen lebt, verliert wertvolle Zeit für Bildung, Sprachentwicklung und soziale Kontakte. Schulische Brüche werden vertieft, Integration verzögert und Entwicklungschancen eingeschränkt.
Gerade deshalb dürfen wir die Umsetzung von GEAS nicht allein unter ordnungs- oder verwaltungspolitischen Gesichtspunkten betrachten. Maßstab muss immer sein, welche Auswirkungen staatliches Handeln auf die betroffenen Menschen hat – und ganz besonders auf Kinder. Ein Kind wird nicht besser integriert, wenn es monatelang hinter Zäunen lebt. Es lernt nicht schneller Deutsch, wenn der Zugang zu Schule, Vereinen und Freundschaften erschwert wird. Und es entwickelt keine stärkere Bindung an unsere Gesellschaft, wenn diese Gesellschaft ihm zuerst Isolation anbietet. Deshalb ist die Frage, wie Sachsen seine Spielräume nutzt, keine technische Verwaltungsfrage. Sie ist eine Frage von Kinderrechten, Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Und da appelliere ich an die Staatsregierung: im Umgang mit Kindern zeigt sich der Charakter. Hier braucht es ein umfängliches, humanitäres Herangehen, das Kinderrechte wahrt.
Mir fehlen im Antrag zentrale Punkte. Wir sehen als Bündnisgrüne folgende Punkte bei der Umsetzung von GEAS in Sachsen, die mir im Antrag der Linksfraktion fehlen: Die Asylverfahrensberatung muss in Sachsen flächendeckend verfügbar, verlässlich finanziert und für Geflüchtete tatsächlich erreichbar sein. Weder die Ausländerbehörde, noch das Personal in den Unterkünften sieht sich in der Verantwortung, auf Rechte und Pflegemöglichkeiten hinzuweisen. Ein Fall betraf eine schwangere Frau, die zu einem Termin bezüglich ihres Asylantrags erschien, obwohl sie kurz vor der Entbindung stand. Einer anderen Person wurden die Wundverbände tagelang nicht gewechselt.
NGOs und Beratungsstellen, die Beratung für Geflüchtete anbieten, müssen Zugang zu allen Aufnahmeeinrichtungen erhalten. Beratung darf nicht davon abhängen, in welcher Einrichtung oder in welchem Landkreis eine Person untergebracht ist. Mit der GEAS-Reform habe die Behörden nur noch eine Auskunftspflicht, keine Beratungspflicht mehr. Hier muss das Subsidiaritätsprinzip greifen. Geflüchtete müssen Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung und wirksamem Rechtsschutz erhalten. Dies gilt insbesondere angesichts kurzer Fristen in beschleunigten Verfahren.
Es braucht das verpflichtende Screening vulnerabler Gruppen. Kinder, Familien, traumatisierte Menschen, Schwangere oder queere Geflüchtete müssen frühzeitig erkannt und entsprechend unterstützt werden. Schutzbedarfe festzustellen ist keine polizeiliche Aufgabe, sondern eine fachliche Aufgabe, die qualifizierte psychosoziale Expertise erfordert. Das können die psychosozialen Zentren leisten; Polizisten eher nicht. Wir fordern, die jahrelange Kompetenz der Psychosozialen Zentren für das Screening zu nutzen und das nicht zur Polizei zu geben. Die Umsetzung der GEAS-Reform in Sachsen muss durch eine belastbare statistische Erfassung und regelmäßige Auswertung begleitet werden. Dabei sind Verfahrensdauer, Verzögerungsgründe, Beratungszugänge, Screeningverfahren, Dokumentationspflichten, besondere Schutzbedarfe und insbesondere Menschenrechtsverletzungen zu erfassen.
Sie sprechen auch das Thema Integration an. Ich möchte daher auch ein Wort dazu sagen: ich bin fassungslos, wie mit der Richtlinie Integrative Maßnahmen im laufenden Doppelhaushalt umgegangen wird. Hier werden offensichtlich Strukturen ausgetrocknet – für die betroffenen Menschen und die Träger ein Disaster. Es mangelt nicht an Geld und Integration ist so zentral. Wir betrachten den Umgang mit den Geldern, die dem Sozialministerium insbesondere auf Bündnisgrüne und Linke Anträge hin zur Verfügung gestellt wurden, als massive Beschädigung des Vertrauens im Umgang miteinander.
Auch mit GEAS ist Investition in Integration der beste Weg, um Menschen in Arbeit zu bringen und ihnen Teilhabe in unserer Gesellschaft zu ermöglichen mit Rechten und Pflichten.
Wir stimmen heute trotz der Lücken dem Antrag zu, weil auch uns die politische Botschaft dahinter wichtig ist.