Datum: 21. September 2026

Gewalthilfegesetz: Fachstellen stärken, statt am Limit zu sparen

Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurden heute (21.09.2026)Expertinnen und Experten zum Entwurf der Staatsregierung für ein Sächsisches Gewalthilfegesetzt angehört. Das Sächsische Gewalthilfegesetz soll Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Menschen erstmals umfassend gesetzlich absichern.

Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt nach der Anhörung:

„Ein wirksames Gewalthilfesystem darf nicht erst reagieren, wenn Gewalt bereits geschehen oder eskaliert ist. Prävention muss deshalb deutlich stärker im Gesetz verankert werden. Sie darf nicht als nachrangige oder freiwillige Aufgabe behandelt werden. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen vorsorgen, denn Gewaltschutz ist keine freiwillige Leistung, sondern eine staatliche Verpflichtung. Wenn Beratungsbedarfe wachsen, reicht es nicht, lediglich den Bestand zu sichern. Fachstellen müssen mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden, damit Schutz, Beratung und Unterstützung tatsächlich ankommen – bei jeder betroffenen Person, in Stadt und Land.“

Ein weiterer Knackpunkt sei die Zusammenarbeit von Gewaltschutz und Kinder- und Jugendhilfe. Meier dazu:

„Aus unserer Sicht braucht es eine klare und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Gewaltschutz und Kinder- und Jugendhilfe. Zuständigkeiten müssen nachvollziehbar sein, Übergänge funktionieren und notwendige Hilfen tatsächlich erreichbar sein. Gerade für Kinder darf es nicht davon abhängen, ob vor Ort zufällig die richtigen Strukturen vorhanden sind oder ob einzelne Fachkräfte die Kooperation ermöglichen können.“

„Zentral für uns ist zudem, dass auch die vertrauliche Spurensicherung als fester Bestandteil eines ganzheitlichen Schutz- und Hilfesystems gesetzlich verankert und strukturell abgesichert wird. Sie darf nicht von kurzfristigen Förderentscheidungen abhängen.“

Abschließend wertet Meier die bisherigen Abstimmungen zum Gesetzentwurf als positiv:

Wir begrüßen ausdrücklich, dass zahlreiche Punkte, die wir als Fraktion bereits im Vorfeld eingebracht haben, im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt wurden. Das zeigt, dass parlamentarische Beteiligung konkrete Verbesserungen bewirken kann.“

 

Weitere Informationen:

>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Zugang zur vertraulichen Spurensicherung in ganz Sachsen sicherstellen – Qualität, Finanzierung und Struktur dauerhaft stärken“ (Drs 8/4468)

Hinterlasse einen Kommentar

neun − eins =

Um ein Kommentar zu verfassen, müssen Sie unsere Datenschutzbedingungen akzeptieren.