Datum: 05. Oktober 2026
Sachsen bekommt eines der modernsten Gewalthilfegesetze Deutschlands
BÜNDNISGRÜNE setzen gesetzliche Absicherung der vertraulichen Spurensicherung durch
Dresden. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute den Entwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz mit Änderungen zur Annahme empfohlen. Auf Initiative der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion wird dabei auch die vertrauliche Spurensicherung ausdrücklich im Gesetz verankert und strukturell abgesichert. Damit geht Sachsen an entscheidenden Stellen über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus.
Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag, betont:
„Wir sorgen dafür, dass Sachsen eines der modernsten Gewalthilfegesetze Deutschlands bekommt. Wir setzen nicht einfach nur Bundesrecht um, sondern gehen an wichtigen Stellen weiter: Bei häuslicher Gewalt steht das Hilfesystem Menschen unabhängig vom Geschlecht offen, auch Männer werden ausdrücklich einbezogen, sexualisierte Gewalt wird klar benannt. Mit der vertraulichen Spurensicherung wird ein zentraler Baustein für Betroffene dauerhaft gesetzlich abgesichert. Sie schafft Zeit und nimmt den unmittelbaren Entscheidungsdruck, ohne wichtige Beweise zu verlieren. Dass dieser Zugang nun im Sächsischen Gewalthilfegesetz verankert wird, ist ein wichtiger Fortschritt und Erfolg unserer parlamentarischen Arbeit.“
Das Bundes-Gewalthilfegesetz verpflichtet die Länder zum Aufbau eines verlässlichen Hilfesystems für von Gewalt betroffene Menschen. Sachsen schafft mit dem Landesgesetz einen verbindlichen landesrechtlichen Rahmen für Schutz, Beratung und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt.
„Wir haben im parlamentarischen Verfahren wichtige Lücken geschlossen. Das Gewalthilfegesetz nimmt nun unterschiedliche Betroffene und Gewaltformen stärker in den Blick und verbindet Schutz, Beratung und medizinische Hilfe verlässlich miteinander„, so Meier.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf mit den vorgesehenen Änderungen zur Beschlussfassung im Plenum empfohlen. Die abschließende Beratung und Abstimmung im Sächsischen Landtag ist für das kommende Plenum Anfang November vorgesehen.