Datum: 04. November 2026

Gewalthilfegesetz ist historischer Fortschritt – Finanzierung darf nicht zurückbleiben

Katja Meier: Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung darf nicht an fehlenden Mitteln scheitern

Der Sächsische Landtag hat heute das Sächsische Gewalthilfegesetz in zweiter Beratung beschlossen. Damit schafft Sachsen einen verbindlichen landesrechtlichen Rahmen für Schutz, Beratung und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt. Ab 2032 erhalten gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erstmals einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion hat im parlamentarischen Verfahren wichtige Verbesserungen am Gesetzentwurf durchgesetzt.

Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

„Heute beschließen wir einen historischen Fortschritt. Vor 50 Jahren wurde das erste Frauenhaus in der Bundesrepublik eröffnet. Frauen mussten Schutzräume gegen erhebliche Widerstände erkämpfen. Dass daraus nun ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung wird, ist ein bedeutender Schritt. Aber es zeigt auch, wie lange es gedauert hat, bis aus einer politischen Forderung ein einklagbares Recht geworden ist.“

„Wir BÜNDNISGRÜNE haben im parlamentarischen Verfahren entscheidende Verbesserungen erreicht: Die vertrauliche Spurensicherung wird einschließlich ihrer Finanzierung gesetzlich abgesichert. Außerdem muss die Entwicklungsplanung den Ausbau und die Finanzierung des Hilfesystems voranbringen. Und das neue Vermittlungsverfahren wird unabhängig evaluiert. So stellen wir sicher, dass Hilfe leichter erreichbar wird und keine neuen Hürden entstehen.“

„Doch ein Rechtsanspruch muss auch in der Realität Wirkung zeigen. Dafür braucht es ausreichend Schutzplätze, Beratungsangebote und Personal. Im aktuellen Haushaltsentwurf bleiben die Landesmittel im Wesentlichen auf dem bisherigen Niveau. Der zusätzliche Aufwuchs kommt vor allem vom Bund. Das reicht nicht: Bundesmittel dürfen Landesmittel nicht ersetzen, sondern müssen den Ausbau zusätzlich ermöglichen. Besonders kritisch sind die geringen Summen an Verpflichtungsermächtigungen für die überjährige Finanzierung. Träger brauchen Planungssicherheit, um Personal, Mieten und laufende Kosten verlässlich finanzieren zu können. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch und eine Finanzierung auf Sicht passen nicht zusammen. Der Haushaltsentwurf muss deshalb nachgebessert werden und dafür setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns auch ein.“

 

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