Datum: 04. November 2026

15 Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU: Erinnern heißt Verantwortung übernehmen

BÜNDNISGRÜNE fordern Unterstützung für Hinterbliebene und langfristige Sicherung des Dokumentationszentrums „Offener Prozess“

Am 4. November 2011 wurde der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) nach einem Banküberfall in Eisenach und einem Wohnungsbrand in Zwickau öffentlich bekannt. Zuvor hatte das rechtsterroristische Netzwerk über Jahre hinweg rassistisch motivierte Morde, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle verübt.

Auch 15 Jahre später sind wesentliche Fragen des NSU-Komplexes nicht abschließend beantwortet. Die Aufarbeitung und die Erinnerung an die Opfer rechtsterroristischer Gewalt müssen deshalb dauerhaft politisch und institutionell verankert werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dazu einen gemeinsamen Antrag in den Sächsischen Landtag eingebracht (Drs. 8/8746). Dieser wird heute Abend im Sächsischen Landtag behandelt.

Valentin Lippmann, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, betont:

„Wir gedenken Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Diese Menschen wurden aus rassistischen Gründen vom NSU ermordet. Sachsen war über Jahre Rückzugs- und Unterstützungsraum des rechtsterroristischen Netzwerks, ohne dass die Sicherheitsbehörden die Zusammenhänge rechtzeitig erkannten. Daraus folgt eine besondere Verantwortung des Freistaates. Sie endet nicht mit einem Gedenktag – und mit einem Schlussstrich schon gar nicht.“

„Die Angehörigen der Opfer wurden jahrelang selbst verdächtigt und erfuhren nur unzureichende staatliche Anerkennung. Sachsen muss sich deshalb auf Bundesebene für einen Entschädigungsfonds einsetzen, der gemeinsam mit den Hinterbliebenen gestaltet, von Bund und Ländern getragen und unbürokratisch zugänglich ist. Zugleich muss die Staatsregierung prüfen, wie sich der Freistaat selbst beteiligt. Anerkennung staatlichen Versagens darf nicht bei Erklärungen stehen bleiben. Sie muss in konkrete Unterstützung münden.“

Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ergänzt:

„Der NSU-Komplex erzählt nicht nur von rechtsterroristischen Verbrechen. Er erzählt auch von einer Gesellschaft, die zu lange nicht genau genug hingesehen hat, von rassistischen Vorurteilen und staatlichem Versagen. Wir brauchen das Dokumentationszentrum „Offener Prozess“ in Chemnitz deshalb nicht nur, um die Vergangenheit zu verstehen, sondern auch, um uns selbst zu hinterfragen. Was haben wir damals nicht gesehen? Und würden wir heute anders handeln?“

„Das Besondere am ‚Offenen Prozess‘ ist, dass er gemeinsam mit Angehörigen und Betroffenen entwickelt wurde. Ihre Erfahrungen und Perspektiven stehen im Mittelpunkt. Zugleich werden die Lehren aus dem NSU-Komplex in Bildungsangeboten für Polizei, Verwaltung, Lehrkräfte und die breite Öffentlichkeit weitergegeben. Aus Erinnerung muss Lernen werden. Und aus Lernen muss verändertes Handeln folgen. Damit das dauerhaft gelingt, fordern wir die Staatsregierung auf, sich beim Bund für eine langfristige Finanzierung und ein bundesweites Mehrstandortekonzept einzusetzen.“

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