Aktuelle Debatte Jugendstrafrecht – Lippmann: Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch durch die Fähigkeit aus, junge Menschen zurück auf einen straffreien Weg zu führen
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Aktuellen Debatte auf Antrag der CDU-Fraktion: „Wenn der Rechtsstaat zu spät kommt – Jugendstrafrecht reformieren – Verantwortung klar regeln – aktuelle Herausforderungen angehen“
25. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 05.02.2025, TOP 1
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
das Thema Straftaten von Jugendlichen ist regelmäßig Gegenstand politischer Auseinandersetzung und damit ist meist eine ritualisierte Debatte um das Jugendstrafrecht und die Strafmüdigkeit nicht weit.
Heute geht es darum, dass der Rechtsstaat zu spät kommt. Und ich finde, werte Kolleginnen und Kollegen, genau an diesem Teil biegen wir schon gedanklich falsch ab. Hier wird nämlich mal wieder der Rechtsstaat als der Eingriffsstaat verstanden, der nur existiert, wenn er zuschlägt. Bei dieser plumpen Banalisierung einer der größten zivilisatorischen Errungenschaften würden sich dessen liberale geistige Urahnen im Grabe umdrehen. Und das zeigt schon wieder den Fehlansatz der Debatte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aber zum Inhalt: Wir sehen in Sachsen, insbesondere in Leipzig und Dresden, dass Gruppen von Jugendlichen wiederholt durch Raub, Körperverletzungen und andere Gewalttaten auffallen. Teilweise sehr jung, teilweise bereits mehrfach polizeibekannt. Das verunsichert Menschen im öffentlichen Raum. Diese Entwicklungen sind ernst zu nehmen.
Aber diese Entwicklungen entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie sind Ausdruck sozialer Schieflagen, fehlender Perspektiven und struktureller Defizite, die sich über Jahre aufgebaut haben. Wer darauf nur mit härteren Strafen reagieren will, behandelt Symptome – nicht Ursachen.
Gleichzeitig erleben wir eine politische Debatte, in der insbesondere von der CDU immer wieder der Ruf nach Strafverschärfungen im Jugendstrafrecht laut wird. Die Botschaft dahinter ist oft: härtere Strafen, mehr Abschreckung, mehr Sicherheit. Dagegen sagen wir klar: Strafverschärfungen im Jugendstrafrecht sind für uns keine Lösung.
Nicht, weil wir Jugendgewalt und die damit einhergehenden Probleme verharmlosen – sondern weil wir wissen, dass härtere Strafen Jugendkriminalität nicht verhindern und weil wir uns auf Fachwissen, Praxis und Erfahrung stützen. Denn dieser Meinung sind auch viele zivilgesellschaftliche Träger und Institutionen, die tagtäglich mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Diskussionen über das Mindeststrafalter sind bestenfalls Symbolpolitik, schlechtestensfalls lenken sie von den realen Ursachsen und Problemen ab. Gerade die Erfahrungen aus der Praxis zeigen hier, dass nicht mehr Strafe, sondern bessere, passgenaue sozialpädagogische und therapeutische Angebote notwendig sind. Angebote, die den erzieherischen Anspruch des Jugendstrafrechts überhaupt erst wirksam machen.
Gerade die juristische Differenzierung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht, aber auch zwischen strafrechtlicher Verantwortlichkeit und familienrechtlichem Schutzauftrag, ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Eine Vermischung dieser Bereiche – etwa über freiheitsentziehende Maßnahmen, die faktisch als Ersatz für strafrechtliche Konsequenzen vorgeschlagen werden – widerspricht diesem Prinzip und gefährdet nicht nur die Rechtsklarheit, sondern auch die rechtsstaatlichen Garantien für Kinder und Jugendliche.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte in dieser Debatte ein Blick auf eine besondere Herausforderung werfen. Der Zunahme junger hochgradig gewaltaffiner Straftäterinnen und Straftäter im Bereich der politisch motivierten Kriminalität.
Die Zahl der Jugendlichen unter den rechtsextremen Gewalttätern hat sich in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Und auch wer die Gewaltaffinität der dogmatische K-Gruppen sieht, der muss erkennen, dass wir gerade einen Sog bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu autoritären, antidemokratischen Tendenzen haben, die auch in zunehmender Gewalt münden.
Deshalb hat meine Kollegin Christin Melcher gestern einen Antrag eingebracht, der sich genau auf die frühzeitige Intervention an den Orten konzertiert, wo wir noch präventiv wirken können: an den Schulen. Und genau da muss neben Streetwork, Schulsozialarbeit, Jugendzentren und aufsuchende Hilfen weiter der Fokus liegen.
Aber eben auch in der Fansozialarbeit, denn die Gewaltaffinität junger Menschen setzt sich dann im Stadion fort. Und deswegen sind gut ausgestattete Fanprojekte und endlich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit kein nice-top have, sondern essenziell für eine friedliche Gesellschaft.
Und nicht zuletzt gilt gerade im Jugendstrafrecht: Schnelle, nachvollziehbare Reaktionen wirken, jahrelange Verfahren nicht. Wenn zwischen Tat und Konsequenz Monate vergehen, verliert der Rechtsstaat an Glaubwürdigkeit. Deshalb brauchen wir ausreichend Personal in Jugendgerichten, Staatsanwaltschaften und bei der Bewährungshilfe. Und wir brauchen eine Jugendhilfe, die in der Lage ist, auch mit sehr herausfordernden jungen Menschen zu arbeiten.
Ein starker Rechtsstaat zeigt sich nicht durch maximale Härte, sondern durch Wirksamkeit. Durch Tempo. Durch Klarheit. Und durch die Fähigkeit, junge Menschen zurück auf einen straffreien Weg zu führen.
Vielen Dank!