Datum: 04. Dezember 2025

Asyl – Schubert: Menschen schnell in Arbeit bringen und sie auf eigene Beine stellen

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD: „Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber – § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ Drs 8/3964

23. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 04.12.2025, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Antrag an sich ist – ich muss es in dieser Deutlichkeit sagen – ein schlechter Treppenwitz.

Sie wollen die Feststellung des Landtags, dass die Haushalte des Freistaates sowie der Kommunen durch die Aufwendungen nach § 5 AsylbLG – also den Aufwendungen für die Arbeitsgelegenheiten – an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit kommen. Gleichzeitig wollen sie die Kommunen verpflichten, genau diese Arbeitsgelegenheiten zu schaffen?

Kurz gesagt, Sie wollen die Belastungen reduzieren, indem Sie die Belastungen erhöhen? Absurd ist das. Damit könnte ich es schon bewenden lassen, aber Widerspruch tut Not, wenn Sie hier erneut suggerieren wollen, es gäbe einfache Lösungen, alle Asylbewerber wären faul und hätten jegliche Unterstützung nicht verdient; das ist es doch, was Sie denken und artikulieren!

Zu den Fakten:

Der Bund erstattet dem Freistaat circa zwei Drittel seiner Kosten, die durch die Unterbringung und Versorgung von Menschen, die Asylbewerberleistungen erhalten, entstehen. Hier geht es um die Verwirklichung verfassungsmäßig garantierter Rechte: Menschen, die um Asyl ersuchen, haben in der Zeit der Prüfung ihres Antrages nun mal das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Ja, bei den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist es dringend notwendig, dass Aufwendungen zeitnah den Kommunen erstattet werden; das ist in der Tat ein Thema, was im Übrigen wir als BÜNDNISGRÜNE thematisiert haben, um Kommunen wirklich zu helfen.

Helfen würde es den Kommunen auch, wenn wir die Diskussion um den erneuten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten zurück in das AsylbLG beenden. Dieser Wechsel kostet Ländern und Kommunen nämlich 862 Millionen Euro – das Geld brauchen wir an anderer Stelle dringend. Ich finde diese Diskussion so unwürdig und schäme mich für die Leute auch in der CDU, die sowas fordern in dem irrigen Glauben, man könne so Wähler zurückholen.

In meiner Fraktion haben wir noch eine andere Rechnung: Wissen Sie, was wir sparen könnten, würden wir mehr Menschen in Arbeit bringen und ihnen damit Bleiberechte ermöglichen? 100 Millionen Euro könnten damit eingespart werden. Da ist noch nicht mal eingerechnet, dass diese Menschen dann auch Steuern zahlen. Die Hürden, zu arbeiten, sind in Deutschland nach wie vor zu hoch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Arbeitsgelegenheiten für geflüchtete Menschen können nur begrenzt angeboten werden und die Kommunen müssen diese Maßnahmen organisieren: Erinnern Sie sich an die Debatten um die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen? Hartz-IV-Empfänger wurden zu hauptsächlich gemeinnützigen Arbeiten für ein geringes Entgelt beschäftigt. Die Wirkungen für den 1. Arbeitsmarkt waren begrenzt.

Arbeitsgelegenheiten dürfen außerdem den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht belasten, das heißt es darf keine Verdrängung von Arbeitsplätzen erfolgen. Die Arbeiten müssen zusätzlich und gemeinnützig sein. Das sind im wesentlichen Arbeiten zur Unterhaltung der Einrichtung, in denen Asylbewerber:innen leben. Nicht dazu gehören: Reinigungsarbeiten im Rathaus oder Verkehrssicherungspflichten. 

Der fachlichen Planung von Arbeitsgelegenheiten kommt eine hohe Bedeutung zu, um rechtmäßige, wirksame und zusätzliche Maßnahmen einzurichten. Das führt zu Arbeitsaufwand in den Kommunen. Und die waren deutlich in der letzten Anhörung zu Kommunalfinanzen letzten Montag: keine weiteren Belastungen; personell keine Kapazitäten.

Es sind Aufwandsentschädigungen zu zahlen und es kommen Sach- und Personalkosten, die mit der Planung und Durchführung der Arbeitsgelegenheit entstehen, dazu.

Die Kommunen in Sachsen haben die rechtliche Möglichkeit schon – es ist also falsch, zu behaupten, man müsse hier rechtlich was veranlassen – und einige nutzen sie auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – weil er weder die Kommunen entlastet noch Probleme löst, sondern lediglich vermeintliche Lösungen vorgaukelt.