Baustelle JVA Zwickau-Marienthal – Lippmann: Aus den gemachten Fehlern müssen endlich die richtigen Konsequenzen gezogen werden
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zur Großen Anfrage der AfD-Fraktion: „Baustelle JVA Zwickau-Marienthal“ Drs 8/3057
25. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 05.02.2025, TOP 8
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
schon wieder JVA Zwickau-Marienthal. Schon wieder dieselben Fragen. Schon wieder dieselben Antworten. Die Große Anfrage der AfD ist kein Erkenntnisgewinn. Sie ist ein Sammelband dessen, was wir seit Jahren wissen – jetzt nur auf 108 Fragen aufgeblasen.
Was sie dokumentiert, ist vielmehr der aktuelle – und weiterhin problematische – Sachstand eines Großprojekts, über dessen Risiken, Fehlentwicklungen und Kostensteigerungen wir hier im Parlament bereits mehrfach und ausführlich beraten haben, zuletzt im vergangenen Jahr.
Ja, die JVA Zwickau-Marienthal ist eine Problembaustelle. Ja, sie ist deutlich teurer geworden als ursprünglich geplant. Sie wird erheblich später in Betrieb gehen als vorgesehen. Und sie ist das Ergebnis politischer Fehlentscheidungen aus der Vergangenheit.
Neu ist nicht das „Ob“, sondern allenfalls das „Wie deutlich“ die Staatsregierung inzwischen selbst einräumt, mit welchen strukturellen Problemen dieses Projekt konfrontiert ist.
Werte Abgeordnete,
schauen wir uns die Fakten an.
Erstens: Der Zeitplan ist faktisch kollabiert. Ursprünglich sollte diese Anstalt längst in Betrieb sein. Heute reden wir über einen Regelbetrieb frühestens Anfang 2030. Das sind nicht ein paar Monate Verzug – das ist ein verlorenes Jahrzehnt. Die Folgen tragen insbesondere die Bediensteten und Inhaftierten in den bestehenden Anstalten in Zeithain und Zwickau, deren bauliche und organisatorische Situation seit Langem als unzureichend bekannt ist.
Zweitens: Die Kosten. Die prognostizierten Gesamtkosten des Projekts haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung massiv erhöht. Während im Jahr 2013 noch von rund 150 Millionen Euro ausgegangen wurde, belaufen sich die aktuellen Schätzungen auf 476 Millionen Euro, zuzüglich einer Risikovorsorge von 24 Millionen Euro. Selbst unter Berücksichtigung der erheblichen Baupreissteigerungen der vergangenen Jahre bleibt festzuhalten: Diese Kostenentwicklung ist nicht allein durch äußere Marktbedingungen erklärbar. Sie ist auch Ausdruck unzureichender Planung, mangelhafter Steuerung und fehlender Kontrolle in der frühen Projektphase.
Drittens: Die Baumängel. Und das ist der Punkt, an dem aus einem schwierigen Projekt ein politisch peinliches wird. Besonders problematisch sind die inzwischen offen eingeräumten baulichen und technischen Mängel. Dazu zählen unter anderem fehlerhafte Elektroinstallationen, die teilweise wieder zurückgebaut werden müssen, Feuchtigkeitsschäden an Fassaden und erdberührten Bauteilen sowie Schäden an Dachkonstruktionen infolge falsch dimensionierter technischer Anlagen. Das sind keine Schönheitsfehler. Denn dass bereits erbrachte Bauleistungen rückgängig gemacht werden müssen, verdeutlicht die Schwere dieser Mängel und wirft erhebliche Fragen zur Qualitätssicherung und Bauüberwachung auf.
Viertens: Der Generalplaner. Die fristlose Kündigung des ursprünglich beauftragten Generalplaners im Oktober 2023 markiert einen tiefen Einschnitt im Projektverlauf. Vorausgegangen waren zahlreiche Mängelanzeigen und schließlich rechtliche Auseinandersetzungen über Rückforderungen und Gegenansprüche in Millionenhöhe. Dieser Vorgang macht deutlich, dass das gewählte Vergabemodell erhebliche Risiken barg und die staatliche Steuerungs- und Kontrollfunktion nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen wurde.
Fünftens: Der Standort. Schließlich bestätigt die Antwort der Staatsregierung erneut, dass der gewählte Standort auf dem Gelände eines ehemaligen Bahnausbesserungswerks mit erheblichen Altlasten belastet ist. Trotz bekannter Schadstoffbelastungen und entsprechender Hinweise des Rechnungshofes wurde an diesem Standort festgehalten. Die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, die daraus resultierten, haben den Bauablauf verkompliziert und schließlich auch verteuert. Auch diese Entscheidung wirkt bis heute fort.
Und schlussendlich sechstens: die Staatsvertragsklausel mit Thüringen. Mit der im Jahr 2025 vereinbarten Ergänzung des Staatsvertrages wurde eine Klausel aufgenommen, die Thüringen bei weiteren erheblichen Kostensteigerungen oder zusätzlichen Verzögerungen weitreichende Nachverhandlungsrechte einräumt. Sollten die Baukosten nach der erneuten Vergabe um mehr als zehn Prozent steigen oder sich die Inbetriebnahme über das Jahr 2031 hinaus verschieben, steht das gesamte Gemeinschaftsprojekt politisch und rechtlich erneut zur Disposition. Dieses Risiko ist real und darf schlichtweg nicht unterschätzt werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Antworten auf die Große Anfrage lassen sich somit wie folgt einordnen: Sie liefern keinen grundlegend neuen Befund, wohl aber eine deutliche Bestätigung der seit Jahren bekannten strukturellen Probleme dieses Projekts. Es ist eine Problembaustelle – aber jetzt geht es ums Fertigstellen, nicht ums Skandalisieren.
Die politische Aufgabe besteht daher nicht darin, diese Problemlage immer wieder neu zu beschreiben oder parteipolitisch zu instrumentalisieren. Entscheidend ist vielmehr, aus den gemachten Fehlern die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Es braucht größtmögliche Transparenz über den weiteren Projektverlauf – insbesondere in Bezug auf Kosten, Zeitpläne und verbleibende Risiken. Nur so kann verlorenes Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit staatlicher Großprojekte zurückgewonnen werden.
Es braucht eine klare Benennung der politischen und administrativen Verantwortung. Die Ursachen der Fehlentwicklungen liegen in der Vergangenheit, ihre Folgen wirken bis heute fort. Eine ehrliche Aufarbeitung ist Voraussetzung dafür, vergleichbare Fehler künftig zu vermeiden.
Der Fokus muss konsequent auf der Fertigstellung liegen. Ein Baustopp oder gar ein Abbruch des Projekts würde weder den Beschäftigten im Justizvollzug helfen noch dem Landeshaushalt dienen. Er würde die bereits entstandenen Schäden lediglich vergrößern.
Die neue Justizvollzugsanstalt wird gebraucht: für einen rechtsstaatlichen, menschenwürdigen Strafvollzug, für bessere Arbeitsbedingungen des Personals und für wirksame Resozialisierung. Diese Ziele dürfen nicht weiter durch Verzögerungen, Unsicherheiten und politische Symboldebatten gefährdet werden.
Die Große Anfrage der AfD mag umfangreich sein – sie bietet jedoch jenseits einer Chronologie keinen Beitrag zur Lösung der bestehenden Probleme. Unsere Verantwortung liegt darin, den eingeschlagenen Weg kritisch, aber konstruktiv zu begleiten und sicherzustellen, dass aus dieser Problembaustelle am Ende eine funktionsfähige Justizvollzugsanstalt wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
abschließend möchte ich noch auf den von der AfD vorgelegten Entschließungsantrag eingehen, der nun ebenfalls Bestandteil dieser Debatte ist. Auch zum Entschließungsantrag der AfD ist Klarheit geboten.
Die AfD fordert ein weiteres Gutachten des Sächsischen Rechnungshofes zu einem Projekt, dessen Kostenentwicklung, Zeitverzug und strukturelle Defizite bereits umfassend dokumentiert und parlamentarisch aufgearbeitet sind. Wesentliche, wegweisende neue Erkenntnisse sind davon nicht zu erwarten – außer vielleicht eine weitere Grundlage für die AfD, das Thema wieder und wieder zu perpetuieren.
Haushaltspolitisch kann man daraus aber ableiten, dass zusätzliche Prüfaufträge weder Kosten senken noch Bauzeit verkürzen. Im Gegenteil: Sie binden personelle Ressourcen und verzögern notwendige Entscheidungen zur Stabilisierung des Projekts.
Der Antrag bleibt zudem ohne jede Perspektive für den weiteren Umgang mit dem Bauvorhaben. Er enthält keine Vorschläge zur Begrenzung finanzieller Risiken und keinen Beitrag zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Fertigstellung. Aus diesen Gründen lehnen wir den Entschließungsantrag der AfD ab.
Unser Fokus liegt auf Haushaltsklarheit, Kostenkontrolle und einer verantwortungsvollen Fertigstellung dieses Projekts.
Vielen Dank.