Datenschutzbericht – Lippmann: Mit dem neuen Polizeigesetz plant das Innenministerium zum neuerlichen Frontalangriff auf die Bürgerrechte zu blasen
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum „Tätigkeitsbericht Datenschutz, Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2024“ (Drs 8/2178)
18. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 10.09.2025, TOP 10
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident
werte Kolleginnen und Kollegen,
der jährliche Bericht der Datenschutzbeauftragten ist jedes Mal aufs Neue eine Bestandsaufnahme für den Stand des Datenschutzes im Freistaat Sachsen. Eines Rechtes, das – und das kann man eigentlich nicht häufig genug betonen – in Sachsen expliziten Verfassungsrang hat und deshalb besonders geschützt werden muss.
Jedes Jahr aufs Neue geht es daher um die kleinen und großen Probleme, Verstöße, Skandale und Unzulänglichkeiten im Datenschutz in Sachsen, aber auch darum, wie die Staatsregierung und Behörden damit umgehen.
Hier möchte ich für das Jahr 2024 etwas positiv herausstellen: Mir scheint, dass die Zusammenarbeit von Datenschutzbeauftragter und Staatsregierung beim Umgang mit aufgetretenen Problemen von Jahr zu Jahr besser wird. Das ist gut für den Datenschutz in Sachsen und damit für die Bürgerinnen und Bürger.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
jetzt kommt das große Aber, bevor sich der Innenminister zu sehr freut. Der Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung im Freistaat im Rahmen von Strafverfahren ruft bei uns BÜNDNISGRÜNEN erhebliche Besorgnis hervor. Hier werden faktisch biometrische Bilderkennungssysteme durch die Polizei genutzt.
Und auch wenn wir für die Strafprozessordnung, die hierfür die Grundlage bildet, nicht zuständig sind, zeigt sich, welches gefährliche Potenzial zur Überwachung der Menschen im Freistaat hier lauert. Denn das Innenministerium hat – Presseberichten zufolge – offenkundig jedes Maß verloren, wenn es um unverhältnismäßige schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen geht.
Offenbar plant man bei der Polizeirechtsnovelle, die notwendig ist, weil der Sächsische Verfassungsgerichtshof wesentliche Teile des freiheitsfeindlichen schwarz-roten Polizeigesetzes von 2019 für verfassungswidrig erkannt hat, zum neuerlichen Frontalangriff auf die Bürgerrechte und damit auch den Datenschutz zu blasen.
Demnächst soll dann wohl in Sachsen die biometrische Echtzeitüberwachung für die Polizei möglich gemacht werden und das dann auch noch unter Zuhilfenahme von KI-Systemen wie Palantir.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
gegenüber dem, was offenbar der Innenminister gerne hätte und den verfassungswidrigen Angriff auf unsere Freiheitsrechte, wirkt der letzte Verfassungsbruch fast wie ein Kindergeburtstag. Ich kann Sie nur davor warnen, sehenden Auges in die nächste Niederlage zu rennen.
Die Aufgabe, den Datenschutz in Sachsen hochzuhalten und zu schützen, hat übrigens nicht nur die Sächsische Datenschutzbeauftragte, diese Aufgabe haben auch wir als Parlament.
Und deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Lassen Sie die Finger von den hart erkämpften Bürgerechten und stärken Sie den Datenschutz.
Vielen Dank.