Datum: 04. Februar 2026

Fachregierungserklärung Gesundheit – Löser: Die Menschen in Sachsen erwarten echten Einsatz für eine wohnortnahe und verlässliche Gesundheitsversorgung

Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zur Fachregierungserklärung zum Thema: „Für Sachsen. Gesundheit gemeinsam gestalten: bedarfsgerecht, effizient, finanzierbar.“

24. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 04.02.2025, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

„Für Sachsen. Gesundheit gemeinsam gestalten: bedarfsgerecht, effizient, finanzierbar“ – das ist der Titel der Fachregierungserklärung der Staatsregierung. Da kann man drei große Versprechen in Richtung Gesundheitspolitik heraushören. Bedarfsgerecht, effizient und finanzierbar.

Als Opposition ist es natürlich unsere Aufgabe, ganz genau hinzuschauen – wissend, dass viele Themen in der Gesundheitspolitik im Bund geregelt werden. Aber Sachsen hat natürlich eigene Gestaltungsspielräume und da müssen sich die hier vorgebrachten Erklärungen an der Wirklichkeit messen lassen. 

Die Menschen in Sachsen erleben derzeit Ärzt:innenmangel, unsichere Krankenhausstrukturen, steigende Pflegekosten und eine zunehmende Sorge, ob eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch künftig gewährleistet ist – insbesondere im ländlichen Raum. In Sachsen fehlen rund 370 Hausärzt:innen, vor allem außerhalb der Ballungsräume. Das ist kein neues Problem. Langfristige Instrumente wie die Landarztquote oder Studieren in Europa mögen sinnvoll sein, wenn sie aufeinander abgestimmt sind, aber sie sind keine Lösung für das akute Problem.

Studium und Facharztausbildung dauern zehn Jahre und mehr. Das löst natürlich nicht unseren aktuellen Mangel an medizinischen Fachkräften und die Frage, die sich viele Menschen heute stellen, lautet doch: Was passiert in der Zwischenzeit? Wo sind die kurzfristig wirksamen Maßnahmen wie:

  • Ausbau der Telemedizin
  • systematische Stärkung der Delegationsmodelle wie Nichtärztliche Praxisassistent*in (NäPA) und Versorgungsassistent*in in der Hausarztpraxis (VERAH)
  • stärkere Einbindung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung
  • verbindliche Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband

All diese Maßnahmen liegen im unmittelbaren Handlungsspielraum des Landes. Doch bislang erleben wir hier eher Zurückhaltung als Gestaltungsfreude. Doch Gesundheitsversorgung darf dabei nicht eindimensional gedacht werden. Wohnortnahe Versorgung funktioniert nur, wenn mehrere Säulen zusammenspielen: Es braucht ein Zusammenwirken von

  • Haus- und Fachärztinnen,
  • den Krankenhäusern,
  • der Pflege,
  • von therapeutischen Angeboten,
  • und auch von wohnortnahen Apotheken.

Gerade Apotheken leisten einen zentralen Beitrag den sie garantieren:

  • niedrigschwellige Beratung,
  • Arzneimittelversorgung,
  • pharmazeutische Dienstleistungen,
  • oft barrierefrei und ohne Termin.

Wenn wir über Sicherstellung der Versorgung sprechen, dann müssen Apotheken mitgedacht und gestärkt werden – nicht nur als Randakteure, sondern als tragende Säule der Gesundheitsversorgung vor Ort.

In Sachsen gibt es bereits Zielbildpartnerschaften für die medizinische Versorgung und für die Pflege. Das ist grundsätzlich ein richtiges Instrument. Aber: Diese Zielbilder sind bislang nicht Ausdruck eines aktiven Gestaltungsanspruchs des Sozialministeriums, sondern häufig aus der Praxis heraus entstanden. Die entscheidenden Fragen sind doch:

  • Wie werden diese Zielbildpartnerschaften strategisch weiterentwickelt?
  • Wie werden sie landesweit genutzt, um Versorgung planvoll zu sichern?
  • Und wie werden daraus verbindliche Leitlinien für politische Entscheidungen?

Zielbilder dürfen kein Feigenblatt sein. Sie müssen Grundlage für konkretes Handeln, Prioritätensetzung und Investitionen werden. Mit dem 20-Punkte-Programm „Medizinische Versorgung 2030“ wurden bereits 2019 Maßnahmen angestoßen. Einzelne Punkte wurden umgesetzt – der erhoffte Durchbruch in der Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist jedoch bislang ausgeblieben. Umso deutlicher wird, dass es nicht bei einer punktuellen Umsetzung bleiben darf, sondern eine konsequente Weiterentwicklung und Nachsteuerung erforderlich ist.

Auch die Krankenhausversorgung steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Unabhängig von bundespolitischen Rahmenbedingungen gilt: Die Verantwortung für die Ausgestaltung liegt im Land. Die Menschen erwarten klare Antworten:

  • Wird es auch künftig eine flächendeckende Notfall- und Grundversorgung geben?
  • Wie wird die Versorgung im ländlichen Raum konkret abgesichert?
  • Welche Rolle sollen kleinere Krankenhäuser künftig spielen?

Besonders sensibel ist die Geburtshilfe. Müssen werdende Eltern künftig weitere Wege zur Entbindung in Kauf nehmen? Oder können durch Förderung des Landes Hebammenkreissäle zur wohnortnahen Geburtshilfe beitragen?

Wie wird verhindert, dass Geburten auf dem Weg in die Klinik stattfinden? Oder kann der strukturierte Einsatz von Hebammen im Rettungsdienst ein Baustein sein, um werdenden Familien auch in Ausnahmesituationen Sicherheit zu geben?

Diese Fragen brauchen klare landespolitische Entscheidungen, keine bloßen Prüfprozesse und Verweise auf andere Zuständigkeiten. Kooperationen, Ambulantisierung und Spezialisierung klingen gut – sie sind aber nur möglich, wenn sie finanziell hinterlegt werden.

Krankenhäuser können sich nicht ohne Unterstützung umbauen. Neue Versorgungsformen entstehen nicht zum Nulltarif. Wer Veränderungen will, muss sie aktiv ermöglichen – sonst drohen ungesteuerte Strukturbrüche. Besonders belastend ist die Situation in der Pflege. Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter. Für viele Menschen wird Pflegebedürftigkeit zur finanziellen Überforderung – und für Kommunen zu einer wachsenden Belastung über die Hilfe zur Pflege.

Ja, und klar, der Bund trägt Verantwortung. Aber Sachsen hat eigene Handlungsmöglichkeiten. Die Übernahme von Investitionskosten durch das Land ist ein wirksames Instrument, um Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten. Andere Länder zeigen, dass das geht. Die Frage ist nicht, ob das möglich ist – sondern ob man bereit ist, diese Priorität zu setzen.

Die Bund-Länder-Ebene ist wichtig, aber sie ist kein Ersatz für Landesgestaltung. Ich möchte ausdrücklich festhalten: Die Beteiligung von Sachsen und von Frau Staatsministerin Köpping an Bund-Länder-Arbeitsgruppen ist richtig und wichtig. Aber: Sie darf nicht dazu führen, dass die Aufgaben im eigenen Land in den Hintergrund treten. Denn viele zentrale Stellschrauben liegen hier in Sachsen:

  • Versorgungsstrukturen,
  • Zielbildpartnerschaften,
  • Krankenhausplanung,
  • Investitionsfinanzierung,
  • Pflegeentlastung und
  • die Sicherung der wohnortnahen Versorgung über alle Säulen hinweg.

Gerade hier erleben wir bislang ein Sozialministerium, das eher begleitet als gestaltet. Gesundheit und Pflege brauchen neben guten Worten Gestaltungswillen auf Landesebene. Die Menschen in Sachsen erwarten sicher keine Wunder. Aber sie erwarten, dass dort gehandelt wird, wo Handlungsspielräume bestehen – für eine wohnortnahe und verlässliche Gesundheitsversorgung.

Vielen Dank.