Gewalt mit Messern als Verbrechen ahnden — Lippmann: Wirksame Politik gegen Messerangriffe muss Ursachen in den Blick nehmen, nicht nur Symptome
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der AfD-Fraktion „Messergewalt endlich als Verbrechen ahnden“ (Drs 8/5618)
27. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 26.03.2026, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
die sogenannte „Messerkriminalität“ ist seit Jahren ein beliebtes Schlagwort rechtspopulistischer Kampagnen. Einzelne, oft sehr tragische Taten werden herausgegriffen, verallgemeinert, emotional aufgeladen und politisch instrumentalisiert. Auch dieser Antrag reiht sich nahtlos in dieses Muster ein. Schauen wir uns den Kern Ihres Antrags an. Sie fordern, dass bestimmte Formen der gefährlichen Körperverletzung künftig als Verbrechen eingestuft werden sollen. Dabei steht dieser Antrag nahezu prototypisch dafür, dass der plumpe Populismus der AfD nichts mit realer Politik in diesem Land zu tun hat: Denn weder ist der Landtag zuständig, noch wird das was bringen
Erstens: Zur Zuständigkeit.
Das materielle Strafrecht ist Bundessache. Die Koalitionspartner im Bund haben sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, zu prüfen, ob gefährliche Körperverletzungen – insbesondere unter Einsatz von Waffen oder bei lebensgefährdender Behandlung künftig als Verbrechen eingestuft werden sollen.
Das heißt: Die Diskussion sowie die fachliche Prüfung laufen. Und das fachlich fundiert am richtigen Ort und nicht dicke-Dumpfbacken-Politik von Teilen dieses Hauses. Also Vorschlag zur Güte: Schreiben Sie einen Brief an ihre Kollegen im Bundestag und kümmern sich stattdessen mal um Dinge, für die sie gewählt sind.
Zweitens: zur tatsächlichen Rechtslage sowie die Wirkung von Strafverschärfungen.
Sie suggerieren, dass höhere Mindeststrafen automatisch zu mehr Sicherheit führen. Die kriminologische Forschung zeigt seit Jahren: Abschreckung durch Strafmaßverschärfung hat nur sehr begrenzte Wirkung. Entscheidend ist nicht die Höhe der Strafe, sondern die Wahrscheinlichkeit, überhaupt entdeckt und verfolgt zu werden. Oder anders gesagt: Nicht das schärfste Gesetz verhindert Gewalt, sondern ein funktionierender Rechtsstaat, gute Prävention und konsequente Strafverfolgung.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Blick auf die Stellungnahme der Staatsregierung, die ebenso betont, dass es keinen belastbaren wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass höhere Mindeststrafen tatsächlich eine abschreckende Wirkung entfalten.
Im Gegenteil: viele dieser Taten entstehen situativ, aus Eskalationen heraus. Das bedeutet: Sie lassen sich nicht durch abstrakte Strafandrohungen verhindern. Um es mal für sie plastisch zu machen. Ihr blauer Zwiebelbaron Dornau würde sich wahrscheinlich auch nicht von höheren Strafen für Zwangsarbeit abschrecken lassen, sondern nur davon, dass man das in Deutschland rechtsstaatlich sauber verfolgen kann. Und übrigens kommt selbst die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass die bestehenden strafrechtlichen Instrumente bereits heute ausreichen, um Messerangriffe mit entsprechend hohen Strafrahmen zu ahnden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Eine wirksame Politik gegen Messerangriffe muss umfassend sein. Sie muss Ursachen in den Blick nehmen, nicht nur Symptome. Deshalb setzen wir nicht auf symbolische Strafverschärfungen, sondern auf Prävention, Deeskalation, auf die Reduzierung der Verfügbarkeit von Waffen im öffentlichen Raum sowie auf eine starke, gut ausgestattete Justiz. Wir brauchen eine umfassende, evidenzbasierte Gesamtstrategie. Dazu gehört einerseits die Stärkung der Präventionsarbeit. Andererseits darf es nicht zur Normalität werden, dass Menschen Messer mit sich führen. Deshalb müssen wir prüfen, wie Mitführverbote ausgeweitet und konsequenter kontrolliert werden können und welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, die Messerpräsenz im öffentlichen Raum zu reduzieren. Da ist die AfD übrigens immer dagegen!
Werte Kolleginnen und Kollegen,
es braucht auch mehr kriminologische Evidenz, wann, wo und warum Messer eingesetzt werden. Nur so können wir gezielt gegensteuern, statt pauschale und oft irreführende Bilder zu zeichnen. Der Antrag der AfD-Fraktion vereinfacht komplexe Probleme und bedient sich wieder einmal der Instrumentalisierung einer Debatte, die sich populistisch und politisch gut verkaufen lässt. Mit Ihrem Antrag erdolchen Sie vor allem jedwede kriminologische Evidenz und Grundzüge des Deutschen Strafrechtes. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung.
Vielen Dank.