Psychische Erkrankungen verschwinden nicht, wenn man die Finanzierung der Versorgung zusammenstreicht
Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zur Ersten Aktuellen Debatte (Antrag der Fraktion DIE LINKE) zum Thema „Auch Psychotherapie rettet Leben: Keine Einschränkungen zulasten der seelischen Gesundheit!“
30. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 24.06.2026, TOP 2
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
„Auch Psychotherapie rettet Leben: Keine Kürzungen zulasten der seelischen Gesundheit!“
Mit diesem Titel hat die Fraktion DIE LINKE die heutige Aktuelle Stunde angemeldet. Und tatsächlich: Psychotherapie rettet Leben.
Das wurde erst in dieser Woche bei der Landespressekonferenz des Aktionsbündnisses Psychotherapie erneut deutlich. Dort wurde eindringlich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gewarnt. Die Sorge ist berechtigt.
Denn wir sprechen hier nicht über Randthemen.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts erkranken jedes Jahr rund 18 Millionen Menschen in Deutschland an einer psychischen Erkrankung. Doch nur etwa jede zehnte betroffene Person erhält tatsächlich eine psychotherapeutische Behandlung.
Schon heute warten Menschen oft monatelang auf einen Therapieplatz. Gerade Kinder und Jugendliche, Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen oder Menschen in ländlichen Regionen erleben diese Versorgungslücken tagtäglich.
Und was macht die Bundesregierung aus CDU und SPD? Sie legt ein Gesetz vor, das ausgerechnet in dieser Situation weitere finanzielle Belastungen für psychotherapeutische Praxen vorsieht.
Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch. Es ist auch gesundheitspolitisch kurzsichtig und ökonomisch unsinnig.
Denn psychische Erkrankungen verschwinden nicht, wenn man die Finanzierung der Versorgung zusammenstreicht.
Wer nicht rechtzeitig behandelt wird, dessen Erkrankung chronifiziert sich häufig. Aus einer behandelbaren Krise wird eine langjährige Erkrankung. Aus einer ambulanten Behandlung wird ein Krankenhausaufenthalt.
Aus einer zeitlich begrenzten Arbeitsunfähigkeit wird womöglich eine dauerhafte Erwerbsminderung.
Und die Kosten steigen. Eine stationäre psychiatrische oder psychosomatische Behandlung ist nach Angaben der Fachverbände etwa dreizehnmal teurer als eine ambulante Psychotherapie.
Wer also bei der ambulanten Versorgung spart, produziert höhere Ausgaben an anderer Stelle.
Das ist kein Sparen. Das ist das Verschieben von Kosten – zulasten der Betroffenen und zulasten der Solidargemeinschaft.
Besonders problematisch ist dabei die Schieflage dieses sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetzes.
CDU und SPD behaupten, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren zu wollen. Tatsächlich werden die Lasten jedoch höchst ungleich verteilt.
Versicherte, Patientinnen und Patienten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und psychotherapeutische Praxen sollen ihren Beitrag leisten.
Gleichzeitig werden zentrale Kostentreiber im System nicht ausreichend in die Verantwortung genommen.
Besonders auffällig ist dabei die Schonung der Pharmaindustrie. Während Patientinnen und Patienten, psychotherapeutische Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Einschnitte hinnehmen sollen, bleiben milliardenschwere Einsparpotenziale im Arzneimittelbereich weitgehend ungenutzt.
Hier zeigt sich einmal mehr die enorme politische Durchsetzungskraft der Pharmalobby. Statt überhöhte Arzneimittelpreise konsequent zu regulieren und Preisbildungsmechanismen zu reformieren, werden die Lasten auf diejenigen verlagert, die auf medizinische Versorgung angewiesen sind oder sie täglich sicherstellen.
Auch die versicherungsfremden Leistungen werden weiterhin nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert.
Die Zeche zahlen am Ende diejenigen, die ohnehin jeden Tag die Versorgung sicherstellen.
Meine Damen und Herren,
besonders ärgerlich ist, dass seit mittlerweile sechs Jahren die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ungeklärt ist.
Wir wissen alle:ç
Ohne neue Fachkräfte wird die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum weiter ausdünnen.
Und trotzdem hat die Bundesregierung bis heute keine tragfähige Lösung vorgelegt.
Wer ständig von Fachkräftemangel spricht, darf die Ausbildung und Weiterbildung nicht dauerhaft im Unklaren lassen.
Doch auch die Staatsregierung kann sich hier nicht einfach zurücklehnen.
Sachsen hat sich mit dem Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ambitionierte Ziele gesetzt. Das Gesetz stellt die gemeindenahe Versorgung, Prävention, Teilhabe und die frühzeitige Unterstützung psychisch erkrankter Menschen in den Mittelpunkt.
Das sind richtige Ziele.
Aber Gesetze allein schaffen keine Versorgung.
Wenn Therapieplätze fehlen, wenn Menschen monatelang auf Hilfe warten müssen, wenn Fachkräfte fehlen und Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten, dann werden die Ziele des Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe- Gesetz nicht erreicht.
Deshalb erwarten wir von der Staatsregierung, dass sie sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung klar gegen Kürzungen positioniert, die die psychotherapeutische Versorgung schwächen.
Psychische Gesundheit ist keine freiwillige Leistung.
Wer psychische Erkrankungen früh behandelt, verhindert Leid, Chronifizierung und spart langfristig Kosten.
Deshalb brauchen wir nicht weniger, sondern mehr psychotherapeutische Versorgung, eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung, eine bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen und eine stärkere Berücksichtigung der ländlichen Räume.
Und wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die nicht bei den Schwächsten spart, sondern die eigentlichen Probleme des Systems angeht.
Vielen Dank!