Datum: 12. Mai 2026

Es braucht attraktive Rahmenbedingungen für die Besoldung

Redebeitrag des innenpolitischen Sprechers Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Entwurf „Gesetz zur Änderung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften“ der Fraktionen CDU und SPD, (Drs. 8/6566)

28. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Dienstag, 12.05.2026, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

eigentlich ist der Gesetzentwurf, den der Landtag heute berät, eine Selbstverständlichkeit: Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Freistaates.

Es ist eine Selbstverständlichkeit, weil wir mit dem Beschluss dafür sorgen, dass die Arbeit für den Staat – egal ob als Beschäftigte oder Beamtin – nicht nur verantwortungsvoll, sondern auch attraktiv ist. Denn selbst bei allen Reduktionen von Stellen: Wir sind und wir werden umso mehr auf die Besten der Besten angewiesen sein, die sich in den Dienst unserer Republik, unseres Freistaates, stellen. Und dafür braucht es attraktiven Rahmenbedingungen, zu denen nicht nur, aber eben auch die Besoldung gehört.

Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.

Wenn wir über das Besoldungsrecht reden, dann gilt es aber auch zu konstatieren, dass die politische damit beschäftigten, regelmäßig bei zwei Terminen Schweißperlen auf die Stirn bekommen.

Der eine Termin sind die Ergebnisverkündungen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Denn wenn es dabei zu Ergebnissen wir Sockelanpassen oder Fixbetragserhöhungen kommt, dann stehen selbst erprobtestes Besoldungsrechterinnen und -rechtler erstmal lange mit dem Rechenschieber da und rätseln, wie man das nun mir dem inneren Abstandsgebot übereinbringen soll.

Ich danke daher den Verhandlungspartnern des Tarifabschlusses, dass sie von derartigen Rechenaufgaben diesmal abgesehen haben. Der Abschluss zeigt, dass man seit ein paar Jahren die Auswirkungen der Verhandlungen auf die Beamtenschaft nicht mehr gänzlich aus dem Blick nimmt. Das sollte auch so bleiben.

Der zweite Termin sind Entscheidungsverkündungen beim Bundesverfassungsgericht über Klagen gegen die Besoldung. Die jüngste Entscheidung aus Karlsruhe spielt in diesem Gesetzentwurf keine Rolle.

Ich vermute fasst, dass man im Finanzministerium immer noch darüber brütet, ob und in welchem Umfang die neuerliche Umstellung des Prüfschemas Auswirkungen auf die sächsischen Beamtinnen und Beamten haben.

Zugleich ziehen am Horizont schon die nächsten Entscheidungsankündigungen, diesmal auch zum sächsischen Besoldungsrecht auf. Teils trifft diese Jahre zurückliegende Besoldungsgesetze. Ein Grund mehr, dass ich der Überzeugung bin, dass es lohnen könnte, sich den Gedanken des Deutschen Richterbundes anzuschließen und eine Alimentationsgrundsatzklage einzuführen, die es ohne ehebliche Verzögerungen ermöglicht, Sicherheit für die Beamtinnen und Beamten aber auch für die Gesetzgeber herzustellen.

Abschließend gestatte ich mir – auch als Parlamentarischer Geschäftsführer – noch kurze eine grundsätzliche Anmerkung. Mit wahrscheinlich großer Mehrheit, werden wir heute diesem Gesetzentwurf verabschieden, mit den nicht nur Polizistinnen und Polizisten, Justizbeamtinnen, teils Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen Beamtinnen und Beamten bis 2028 insgesamt 5,8% mehr Gehalt erhalten. Dazu gehören auch leitende Beamtinnen und Beamte in den Ministerien und Behörden, Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister und der Ministerpräsident. Und das ist auch in Ordnung so.

Gleichzeitig kommt der Landtag seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung nicht nach, auch nur irgendeinen Modus für die Abgeordnetenentschädigung zu verabschieden. Im kommenden Jahr erhalten somit weit über 1.000 Beamtinnen und Beamte mehr Gehalt als diejenigen, die zu ihrer Kontrolle gewählt wurden. Ich weiß, dass das keine populäre Frage ist und dennoch muss man sich mal über den rosa Elephanten unterhalten, ob das langfristig so von Verfassung wegen gewollt sein kann.

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