Datum: 25. März 2026

Änderung des Juristenausbildungsgesetz – Lippmann: Klare Grenzen gegen Verfassungsfeinde

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD: „Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetztes (SächsJAG)“, (Drs 8/5559)

26. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 25.03.2026, TOP 8

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

wohl selten traf auf einen Gesetzentwurf die Beschreibung der Gesetzgebung aus Notwehr zu, wie auf den heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes.

Diese Gesetzesänderung hat genau ein Ziel: zu verhindern, dass Verfassungsfeinde in Sachsen in den juristischen Vorbereitungsdienst gelangen können. Er soll unmissverständlich verhindern, dass Sachsen zu einem Refugium für rechtsextreme Rechtsreferendare wird. Das ist richtig, das ist wichtig und das ist gut für unserer freiheitliche Demokratie.

Denn die Lage hat sich seitdem wir in der letzten Legislaturperiode das Juristenausbildungsgesetz beschlossen haben, fundamental geändert.

Anders als der Sächsische Landtag und in einer weiteren in der Literatur sehr umstrittenen Engführung auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof sehen andere Bundesländer den Spielraum weit größer, wenn es darum geht, den Staatsdienst und damit auch den juristischen Vorbereitungsdienst von Verfassungsfeinden frei zu halten.

Wir groß mittlerweile das Auseinandergehen in der faktischen Rechtslage zwischen den Bundesländern ist, hat jüngst eine Entscheidung des OVG Bautzen gezeigt, welches grundsätzlich dem Bundesverwaltungsgericht folgend eine Ablehnung eines Bewerbers für zulässig hielt, sich aber durch die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zur aktuellen Fassung des JAG gebunden sieht.

Spätestens seit dem Tag ist klar, dass wir als Gesetzgeber handeln müssen. Denn eines ist klar: Die Rechtspflege ist kein neutraler Raum. Sie lebt davon, dass diejenigen, die in ihr wirken, fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.

Der juristische Vorbereitungsdienst ist auch kein gewöhnlicher Ausbildungsweg ist. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wirken bereits aktiv an Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden mit. Sie erhalten Einblicke in sensible Verfahren, sie nehmen Einfluss auf Abläufe, sie repräsentieren den Staat und deshalb darf an sie auch den Maßstab einer hinreichenden Verfassungstreue anlegen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sachsen hat in den vergangenen Jahren immer wieder mit rechtsextremen Strukturen zu kämpfen gehabt – auch in staatlichen Bereichen. Es darf schlicht nicht sein, dass unser Freistaat als ein möglicher Rückzugsraum oder gar als ein „Refugium“ für Personen wahrgenommen wird, die aktiv gegen unsere Verfassung arbeiten.

Deshalb ist es richtig, hier eine klare Grenze zu ziehen.

Der Gesetzentwurf formuliert diese Grenze klug: Nicht die bloße Gesinnung, nicht die private Überzeugung ist entscheidend – sondern das aktive Tätigwerden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Das ist ein wichtiger und richtiger Unterschied. Denn unser Staat ist stark genug, Meinungsfreiheit auszuhalten. Aber er ist auch verpflichtet, sich zu schützen, wenn aus Überzeugungen aktives Handeln gegen die Verfassung wird.

Wir sprechen nicht über Gesinnungsschnüffelei. Wir sprechen über eine Mindestanforderung, die man von jeder angehenden Juristin und jedem angehenden Juristen erwarten darf: dass sie oder er nicht aktiv gegen die Grundordnung arbeitet, die Grundlage ihres späteren Berufs ist.

Wir hätten uns vorstellen können, die Änderung mit einer Festlegung eines Leitbilds für die Juristische Ausbildung zu flankieren. Denn die juristische Ausbildung ist mehr als das Auslegen von Normen. Sie vermittelt auch ein Verständnis davon, was Recht eigentlich ist: ein Instrument zum Schutz von Freiheit, von Minderheiten, von Demokratie. Ein solches Leitbild könnte Orientierung geben – nicht nur im Hinblick auf Fachkompetenz, sondern auch auf das Selbstverständnis derjenigen, die künftig Verantwortung in der Rechtspflege tragen.

Dafür war die Zeit bei diesem Notwehrgesetz zu kurz, aber wir sollten dies in den kommenden Monaten als Ergänzung diskutieren.

Abschließend will ich noch auf ein Problem im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf verweisen, das es zu beachten gilt.

Der Gesetzentwurf formuliert: „Die Aufnahme ist zu versagen, wenn entsprechende Tatsachen vorliegen.“ Das bedeutet aber auch: Die Einstellungsbehörde muss diese Tatsachen kennen. Aber woher weiß sie es? Diese Frage ist nicht trivial. Und sie ist im Gesetzentwurf nicht abschließend beantwortet. Dies gilt insbesondere deshalb, weil sich aus unserer Lesart ganz klar eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz verbietet und man davon auch die Finger lassen sollte. Die Einstellungsbehörde wird also nur bei medial bekannten Fällen handeln können, das darf uns aber eigentlich nicht zufrieden stellen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser stärkt das Vertrauen in unsere Justiz. Er setzt klare Erwartungen an diejenigen, die Teil der Rechtspflege werden wollen. Und er macht deutlich: Sachsen ist ein offener Rechtsstaat – aber kein Raum für diejenigen, die ihn aktiv bekämpfen.

Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.