Staat muss alles in der Macht stehende tun, um ein Leben in Vielfalt und Freiheit zu sichern!
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion „Sicherheit, Sensibilität und verlässliche Zusammenarbeit bei Christopher-Street-Days in Sachsen stärken“ (Drs 8/6296)
29. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Dienstag, 13.05.2026, TOP 3
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Zeiten, in denen CSDs bedroht werden, in Zeiten in denen Menschen Angst haben, offen mit ihrer sexuellen Identität umzugehen, in Zeiten kann es eine neue rechtextreme Jugendkultur gibt, die die Vielfalt unsere Gesellschaft bedroht, kann es in einer freiheitlichen Demokratie nur eine Antwort geben:
Dass der Staat alles in seiner Macht stehende tut, um ein Leben in Vielfalt und Freiheit zu sichern!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das ist eine Erwartung, die ich an jede Behörde dieses Freistaates haben und die ich allen voran an den Innenminister dieses Landes habe.
Und nein, es läuft nicht alles gut. Nach den bedrohlichen Bildern aus Bautzen vor zwei Jahren hat sich einiges getan, aber nicht genug.
Wenn uns Menschen schilden, dass sie Angst haben CSDs zu organisieren oder auch nur an ihnen teilzunehmen, dann hat der Staat in seinen Schutzaufgaben versagt.
Vor allem bei der An- und Abreise bestehen große Sorgen und deshalb fordern wir ganz klar, dass hierauf der Fokus gelegt wird und die Polizei den vor- und nachgelagerten Schutz mehr Priorität einräumt. Aber wir fordern eben auch eine noch stärkere Kooperation zwischen der Polizei: Im Vorfeld, während des CSDs und danach. Es wäre einfach nur vernünftig – der Sicherheit wegen – wenn es regelmäßige Austauschrunden zwischen Polizei und CSD-Organisator*innen gäbe.
sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Antrag steht heute auch aus einem anderen Grund auf der Tagesordnung. Weil die Landesdirektion der Stadt Dresden die Weisung erteilt, dem CSD Dresden zu Teilen die Versammlungseigenschaft abzuerkennen.
Sachsen sendet damit ein fatales politisches Signal.
Indem die Landesdirektion dem Straßenfest des CSDs Dresden den politischen Charakter abspricht, gibt sie all jenen Menschen, die trotz Angst vor Anfeindungen für Vielfalt auf die Straße gehen, das Gefühl eine reine Spaßveranstaltung zu besuchen. Nein, CSDs sind keine Spaßveranstaltungen. Sie sind ein permanenter Kampf für Vielfalt und Freiheit, für Gleichberechtigung und Akzeptanz.
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist die Entscheidung auch rechtlich fragwürdig: Ich will mit Ihnen jetzt keine Entscheidungsbesprechung zur „Love-Parade-Entscheidung des BVErfG“ durchführen.
Aber die Abgrenzung von der Veranstaltung zur Versammlung liegt dann vor, wenn das Gesamtgepräge als Massenspektakel oder Volksbelustigung wahrgenommen wird und das Schwergewicht der Veranstaltung auf dem Gebiet der Unterhaltung liegt und die Meinungskundgabe sei nur beiläufiger Nebenakt sei. Entschuldigen Sie, ich habe schon 1. Mai-Kundgebungen erlebt, bei denen es weniger Meinungskundgabe und mehr Unterhaltung gab, als bei jedem CSD.
Und ja es macht einen Unterschied, ob der CSD als Veranstaltung oder als Versammlung eingestuft wird, das beginnt bei Kostenfragen und endet bei der Pflicht zu Kooperationsgesprächen im Vorfeld.
Wir stehen dazu: CSD sind Versammlungen.
Vielen Dank!