Datum: 05. Februar 2026
Überprüfung auf Stasi-Tätigkeit – Lippmann: Wir sind es jenen schuldig, die die Freiheit und Demokratie erkämpft haben.
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag Fraktionen CDU und SPD: „Richtlinie für das Verfahren zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für das frühere Ministerium der Staatssicherheit / Amt für nationale Sicherheit der DDR“ Drs 8/5489
25. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 05.02.2025, TOP 9
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Beschluss der Richtlinie für den Bewertungsausschuss ist eigentlich ein Akt der parlamentarischen Selbstverständlichkeit. Sie ist, wie bereits von anderen ausgeführt, Ausfluss einer Regelung in der Sächsischen Verfassung zur Abgeordnetenanklage und im Abgeordnetengesetz zum Bewertungsausschuss.
Dass der Beschluss dieses Regelwerkes, das notwendig ist, damit der Bewertungsausschuss seine längst überfällige Arbeit aufnehmen kann, nun umstritten ist, zeigt, dass 37 Jahre nach der friedlichen Revolution etwas ins Rutschen kommt. Denn schließlich ist die Konstituierung und Arbeit des Bewertungsausschusses durch das Abgeordnetengesetz vorgeschrieben und unter anderem auch Grundlage der verfassungsrechtlich verankerten Abgeordnetenanklage.
Die schlichte Ignoranz gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben durch politische Akteure schwächt das Vertrauen in demokratische Institutionen, untergräbt die Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen und gefährdet so langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das ist brandgefährlich und wir alle müssen uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und der Auswirkungen unseres Handelns stets bewusst sein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die hier zu behandelnde Richtlinie legt die Grundlagen für das Verfahren zur Überprüfung der Mitglieder des Sächsischen Landtags auf eine Tätigkeit für das frühere Ministerium der Staatssicherheit/ des Amts für nationale Sicherheit der DDR fest.
Sie ist damit der Kern eines Versprechens, Kern einer Ordnungsbegründung, auf der die Gründungsordnung unseres Freistaates unser Sächsischen Verfassung aufbaut. Nämlich dem Versprechen, dass keine Verantwortungsträger des staatlichen Repressionsapparates der DDR mehr Verantwortung in der Erkämpften Freiheit der Demokratie tragen darf.
Wer sich heute dagegen stellt, der stellt sich genau gegen die Ordnungsbegründung, aus der unser Freistaat wieder erblüht ist. Dem müssen wir entschieden entgegentreten.
„Denn, das Ministerium für Staatssicherheit war ein zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparates der DDR. Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle und Unterdrückung der gesamten Bevölkerung und diente insbesondere dazu, politisch Andersdenkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken und auszuschalten. Diese Tätigkeit des Sicherheitsorgans der DDR zielte auf eine Verletzung der Freiheitsrechte, die für eine Demokratie konstituierend sind.“
Mit dieser Begründung hat das BVerfG die hier erneut in Rede stehenden Überprüfungsrechte vor Jahren bereits verteidigt. Das Vertrauen in das Repräsentationsorgan des Freistaates wäre nachhaltig gestört, würden ihm Mitglieder angehören, die an dieser Weise eine Diktatur unterstützt und Freiheitsrechte verletzt haben.
Wir sind es aus vielerlei Gründen der Bevölkerung gegenüber schuldig, weiter die gewählten Mitglieder dieses Hauses auf eine entsprechende Vergangenheit hin zu überprüfen. Das sind wir den Opfern schuldig. Das sind wir jenen schuldig, die die Freiheit und Demokratie erkämpft haben und das sind wir als Abgeordnete unserer Verfassung schuldig.
Übrigens stellt sich die spannende Frage, was eigentlich mit Artikel 118 der Verfassung passieren sollte, wenn biologisch keine Menschen für die Überprüfung in Betracht kommen. Klar kann man debattieren ihn zu streichen, aber ehrlicherweise wäre es als Teil einer verfassungsimmanenten Erinnerung an 1989 erkämpfte Freiheit eine kodifizierte Mahnung bleibt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie sehen, es ist und bleibt notwendig unserer verfassungsmäßigen Pflicht zur Abgeordnetenüberprüfung weiter zu folgen. Deshalb werden wir aus voller Überzeugung zustimmen.