Bürgerbeteiligung verstetigen und ausbauen – BÜNDNISGRÜNE legen Gesetzentwurf für mehr Mitbestimmung vor
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Bürgerbeteiligung im Freistaat Sachsen gestärkt werden soll. Mit dem Sächsischen Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz (Drs 8/2889) soll für die dialogische Bürgerbeteiligung – insbesondere durch Bürgerräte – eine rechtliche Grundlage für Land und Kommunen geschaffen werden, die eine Zufallsauswahl der Teilnehmenden ermöglicht.
Dazu erklärt Katja Meier, Sprecherin für Demokratie der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion:
„Politik geht nur gemeinsam. Dieses Zeichen braucht es gerade in Zeiten, in denen politische Prozesse als immer komplexer und schwieriger nachvollziehbar wahrgenommen werden. Mit unserem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz stärken wir deshalb die Räume für Dialog und Mitbestimmung. Gerade Bürgerräte sind ein wirksames Instrument, um Menschen direkt in politische Entscheidungsprozesse einzubinden und so an der Gestaltung unseres Landes teilhaben zu lassen.“
„Mit der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung haben wir BÜNDNISGRÜNE in der Regierung vergangene Legislatur erstmals ein konkretes Instrument geschaffen, mit dem Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen finanzielle Unterstützung für Beteiligungsformate beantragen konnten. Daraus sind zahlreiche Projekte hervorgegangen – darunter auch Bürgerräte, Beteiligungswerkstätten oder Jugendbeteiligungsprozesse.“
„Mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz wollen wir diese Formate verstetigen und auf eine rechtssichere und damit verlässliche Grundlage stellen. Indem wir einheitliche Standards schaffen, entfallen aufwendige Einzelregelungen für Land und Kommunen. Damit sind Bürgerräte überall in Sachsen problemlos möglich.“
Was das neue Gesetz bringt:
- Einfach und überall gleich: Durch die neue Rechtsgrundlage und einheitliche Standards für die Zufallsauswahl der Teilnehmenden werden Bürgerräte überall in Sachsen problemlos möglich.
- Faire und inklusive Zufallsauswahl: Die Teilnehmenden werden zufällig ausgelost – so können alle zu Wort kommen, nicht nur die Lautesten.
- Vielfalt am Tisch: Alt und jung, Frauen und Männer, Akademikerin, Arbeiter, Azubi, Stadt- und Landbewohner – das Gesetz sorgt für einen echten Querschnitt der Bevölkerung.
- Weniger Frust durch Mitgestaltung: Menschen, die mitgestalten können, fühlen sich ernst genommen und haben weniger das Gefühl, außen vor zu sein oder Entscheidungen nur hinnehmen zu müssen. Das reduziert Frust und Ablehnung.
- Mehr Vertrauen, größere Akzeptanz: Wer mitgestalten kann, versteht Entscheidungen besser – und trägt sie eher mit und unterstützt deren Umsetzung vor Ort.
Weitere Informationen:
Der Gesetzentwurf wird in 1. Lesung am Freitag (TOP 5) im Sächsischen Landtag behandelt.