Datum: 14. August 2025

Fährt die Sächsische Regierung den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag an die Wand?

Aktuell ist weiterhin unklar, ob der Staatsvertrag zum neuen Finanzierungsverfahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Sächsischen Landtag noch zur Abstimmung gestellt wird. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs 8/3467) der BÜNDNISGRÜNEN-Medienpolitikerin Dr. Claudia Maicher gibt die Staatskanzlei an, dass das Verfahren noch offen und der Entwurf aus rechtlichen Gründen bisher nicht in den Landtag eingebracht worden sei. Allerdings bleibt nun auch kaum mehr Zeit für ein parlamentarisches Verfahren. Dr. Claudia Maicher hat deshalb jetzt eine weitere Kleine Anfrage (Drs 8/3778) eingereicht.

Dazu erklärt Maicher: „Die Staatsregierung tut in ihrer Antwort so, als wäre noch alles offen. Ich habe aber den Eindruck, dass sie gezielt daran arbeitet, den Staatsvertrag scheitern zu lassen. Sich jetzt kleinlaut hinter Bayern und Sachsen-Anhalt sowie rechtlichen Gründen zu verstecken, ist irreführend. Die Öffentlichkeit muss erfahren, was die Position der Staatsregierung ist, wie es mit dem Staatsvertrag nun weiter geht oder ob sie ihn bereits beerdigt hat.“

Außerdem betont Maicher: „Wenn Ministerpräsident Kretschmer den Staatsvertrag selbst nicht unterzeichnet, ist das auch seinem Amt als MPK-Vorsitzender unwürdig.“

„Über die Konsequenzen eines Scheiterns des Staatsvertrages hat sich die Staatsregierung offenbar noch keinerlei Gedanken gemacht, sonst würde sie dieser Frage nicht komplett ausweichen. Die Blockadehaltung bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtige Säule zur Stabilisierung der Demokratie im Ganzen ins Wanken. Notwendige Reformen gelingen nur bei finanzieller Planungssicherheit. Die Staatsregierung setzt ihren Beitragspopulismus derweil ohne Rücksicht auf Verluste fort.“

Weitere Informationen:

Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag (8. MÄStV) soll durch das sogenannte Widerspruchsmodell bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027 verhindern, dass einzelne Länder die Beitragsanpassung im Alleingang blockieren können, wenn die Erhöhung bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Der Entwurf müsste bis November 2025 von allen Landesparlamenten beschlossen werden, sonst verfällt er und kann nicht in Kraft treten. Für ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren im Sächsischen Landtag läuft die Zeit aktuell ab.

Kleine Anfragen der BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Dr. Claudia Maicher:

>> „Nachfrage zu Drs 8/3467: Verfahren zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV)“ (Drs 8/3778)

>> Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage: „Verfahren zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV)“ (Drs 8/3467)

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