Ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag schon gescheitert? – BÜNDNISGRÜNE fordern Klarheit zum neuen Beitragsverfahren
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer verweigert weiterhin seine Unterschrift unter dem mit allen Ministerpräsident*innen vereinbarten Entwurf für den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Die BÜNDNISGRÜNE Medienpolitikerin Dr. Claudia Maicher hat deshalb jetzt eine Kleine Anfrage (Drs 8/3467) eingereicht und sich erkundigt, ob der Staatsvertrag zum neuen Mechanismus für die Rundfunkbeitragsfestlegung überhaupt noch im Landtag beraten werden soll.
Dazu erklärt Maicher: „Ich fordere von der Staatsregierung eine klare Aussage, ob sie den Staatsvertrag in Sachsen scheitern lässt, bevor er überhaupt im Landtag diskutiert werden kann. Das Zeitfenster für eine Befassung schließt sich und der Freistaat lässt die bundesweite Öffentlichkeit und alle Landesparlamente weiter im Dunkeln. Das ist kein Zustand.“
„Diese ganze Taktiererei ist unverantwortlich. Der Ministerpräsident macht es den Erst-Blockierern Söder und Haseloff nach, um im Club der Beitragspopulisten mit vorne dabei zu sein. Um sich noch möglichst lange gegen jede Beitragserhöhung aufspielen zu können, schürt er genau jene Eskalation, die das neue Widerspruchsmodell angeblich verhindern soll. Oder nimmt er den Schaden für das Vertrauen in den ÖRR gar nur in Kauf, um sich eine Blamage zu ersparen, wenn seine eigene CDU-Fraktion den Staatsvertrag im Landtag ablehnt? Genau das hat deren medienpolitischer Sprecher Andreas Nowak schließlich angedeutet.“
Maicher kritisiert außerdem: „Der sächsischen CDU geht es hier ganz offensichtlich nicht nur um die Beitragshöhe. Hinter dem permanenten Unterlaufen geordneter Verfahren und des geltenden Rechts stehen auch politische Motive. Das ist verfassungsrechtlich hoch problematisch. Programmbeschwerden wegen vermeintlicher ‚politischer Unausgewogenheit‘ und ‚Haltungsjournalismus‘ gehören in die staatsfernen Aufsichtsgremien und dürfen nicht mit der Finanzierung vermengt werden.“
„Die Blockadehaltung von Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt droht nun das vereinbarte Gesamtpaket der Staatsverträge für Strukturreform und Finanzierungsmodell zu sprengen. Reformen gelingen nur bei finanzieller Planungssicherheit. Die wird aber weiter torpediert. Das ist ein schlechtes Zeichen in Zeiten, in denen wir einen starken und zukunftsfähigen ÖRR zur Stabilisierung der Demokratie brauchen.“
Weitere Informationen:
Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag (8. MÄStV) soll durch das sogenannte Widerspruchsmodell bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027 verhindern, dass einzelne Länder die Beitragsanpassung im Alleingang blockieren können, wenn die Erhöhung bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Der Entwurf müsste bis November 2025 von allen Landesparlamenten beschlossen werden, sonst verfällt er und kann nicht in Kraft treten. Für ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren im Sächsischen Landtag läuft die Zeit nun ab.
Die Aussagen des medienpolitischen Sprechers der sächsischen CDU-Landtagsfraktion, Andreas Nowak, sind einem Interview in der FAZ vom 27. Mai 2025 zu entnehmen.