Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes: Beschleunigung der Verfahren nicht zulasten von Wettbewerb und Mittelstand
Der Bundesrat schlägt vor, Vergabeverfahren durch eine Aufweichung des sogenannten „Losgrundsatzes“ zu beschleunigen. Dieses Vorhaben hat bei den Handwerksbetrieben im Freistaat großes Unverständnis ausgelöst, da die neue Regelung gerade kleinere Betriebe benachteiligen würde. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisiert die vorgeschlagene Aufweichung.
Wolfram Günther, wirtschaftspolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, betont:
„Die notwendige Beschleunigung der Vorhaben darf nicht zulasten unseres Mittelstands gehen. Der Losgrundsatz ist ein wichtiges Instrument für unseren Mittelstand. Kommt es zu einer weitgehenden Aufweichung, würden Wettbewerb und Transparenz unverhältnismäßig eingeschränkt und die Abhängigkeit von Generalunternehmen deutlich erhöht. Gerade für Sachsen mit seiner kleinteiligen Wirtschaftsstruktur wäre das ein deutlicher Nachteil.“
Franziska Schubert, Vorsitzende der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, unterstreicht:
„Ich bekomme zahlreiche Zuschriften aus Handwerksbetrieben, die das Vorhaben des Bundesrats zu Recht kritisieren. Schnellere Verfahren erreichen wir nicht über weniger Wettbewerb, sondern über eine umfassende Modernisierung des Vergaberechts. Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns für eine Stärkung von nachhaltigem und transparentem Wettbewerb, Innovation und Mittelstandsförderung als Leitlinien des Vergaberechts ein. Eine gesetzliche Aufweichung des Losgrundsatzes ist der falsche Hebel. Stattdessen müssen wir endlich an strukturelle Reformen ran: Schluss mit dem Flickenteppich bei Nachweisen und fehlender Digitalisierung! Das entlastet sowohl Vergabestellen als auch Unternehmen spürbar. Ich fordere den sächsischen Ministerpräsidenten auf, sich im Bundesrat von den Plänen zu distanzieren und dagegen zu sprechen.“
Weitere Informationen:
Der Losgrundsatz sorgt bislang dafür, dass auch kleine und mittlere Betriebe bei Bauvorhaben zum Zuge kommen. Er sieht in seiner jetzigen Form eine Aufteilung in „Teil-Lose“ und „Fach-Lose“ vor, wodurch Aufträge aufgeteilt werden. Dies soll sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen bei großen Ausschreibungen (z.B. Infrastrukturprojekten) eine Chance haben und der Wettbewerb gestärkt wird. Die Pläne des Bundesrates würden aber genau das aufweichen.