Datum: 14. August 2025

Verschiebung der Transparenzplattform: Stillstandskoalition steht bei Transparenz auf der Bremse

Nach Ankündigung in der Presse wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Transparenzgesetzes (Drs 8/3802) mittlerweile an den Sächsischen Landtag überwiesen. Mit dem Gesetz soll der Start der Transparenzplattform um zwei Jahre verschoben werden.

Valentin Lippmann, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert dieses Vorhaben:

„Die Stillstandskoalition beginnt als eine der ersten Vorhaben, das Transparenzgesetz zu schleifen. So will sie den einfachen Zugang zu staatlichen Informationen ausbremsen. Die bereits fertige Plattform soll unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus auf Eis gelegt werden. Für die Zukunft bedeutet das aber, dass Interessierte weiterhin einzelne Anfragen stellen müssen, um an Informationen zu gelangen, anstatt sich diese über wenige Klicks selbst einzuholen. Das ist kein Bürokratieabbau, das ist ideologisch motivierte Steuergeldverschwendung.“

„Die geplante Verschiebung bringt nichts außer Unzufriedenheit bei interessierten Bürgerinnen und Bürgern und spart langfristig gesehen keinen einzigen Euro. Offenkundig geht es der schwarz-roten Minderheitskoalition vor allem um den Einstieg in die Rückabwicklung des gesamten Transparenzgesetzes. Anders lässt sich der vorgelegte Gesetzentwurf nicht erklären. Diesen schlecht getarnten Angriff auf die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger lehnen wir BÜNDNISGRÜNE selbstverständlich ab. Transparenz ist kein Luxus, den man in herausfordernden Zeiten streicht, sondern Grundbedingung für Vertrauen in Politik und Verwaltung. Die Menschen in Sachsen haben ein Recht darauf, Informationen unkompliziert und barrierefrei zu erhalten. “

Darüber hinaus sieht Lippmann auch das Verfahren zum Gesetzentwurf kritisch: „Die Staatsregierung nimmt es ausgerechnet bei einem Entwurf, der das Transprenzgesetz aushöhlen soll, schon im Verfahren mit der Transparenz nicht so genau. So sind, anders als durch Konsultations- und Informationsvereinbarung vorgeschrieben, die Stellungnahmen der Fraktionen zu diesem Vorhaben dem Gesetzentwurf nicht beigefügt. Auch die Stellungnahme der Transparenzbeauftragten wurde offenbar unterschlagen. Das wirft die Frage auf, was hier vertuscht werden soll.“

Weitere Informationen:

>> Gesetzentwurf der Staatsregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes“ (Drs 8/3802)

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