Datum: 23. Februar 2026

Anhörung Juristenausbildungsgesetz: Sachsen darf nicht zum Refugium für rechtsextreme Rechtsreferendare werden

Heute wurde die Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes (Drs 8/5559) im Sächsischen Landtag angehört. Ziel der Änderung ist es, sicherzustellen, dass nur diejenigen Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst erhalten, die für die rechtsstaatliche Ordnung einstehen.

Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt:

„Sachsen darf nicht zum Refugium für rechtsextreme Rechtsreferendare werden. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist kein bloßes Bekenntnis, sondern Fundament unseres Rechtsstaates. Darauf baut auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgerin unsere Rechtsordnung. Wer aktiv gegen sie vorgeht, darf nicht Teil staatlicher Rechtsanwendung sein. Deshalb unterstützen wir die die Gesetzessänderung ausdrücklich. Eine starke, wehrhafte Demokratie braucht eine Justiz, die fest auf dem Boden der Verfassung steht.“

Darüber hinaus wurde in der Anhörung der weiterführende Gedanke der Verankerung eines gesetzlichen Leitbildes im SächsJAG diskutiert. Ein solches Leitbild könne als Auslegungskompass dienen, ohne den Zugang zur Juristenausbildung oder zu juristischen Berufen einzuschränken. Es würde die Anwendung bestehender Vorschriften aus dem Geist der Verfassung heraus stärken. Lippmann unterstützt diese Idee:

„Der Ansatz ist sehr interessant und sollte weiterverfolgt werden. Ein Leitbild kann dem zusätzlichen Schutz und zur Orientierung für die juristische Ausbildung dienen. Allerdings sehen wir auch, dass aufgrund der schwierigen politischen Mehrheitsbildung und der Eilbedürftigkeit der aktuellen Gesetzesänderung der Fokus zunächst auf der Vermeidung der Einstellung von Verfassungsfeinden liegt.“

Hinterlasse einen Kommentar

1 × drei =

Um ein Kommentar zu verfassen, müssen Sie unsere Datenschutzbedingungen akzeptieren.