Anhörung zum Polizeigesetz offenbart eklatante Mängel des Entwurfs der Staatsregierung
Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften (Drs 8/6142) angehört. Die Anhörung hat nicht nur erhebliche verfassungs- und europarechtliche Schwächen und Änderungsnotwendigkeiten diverser Vorschriften ergeben. Viele neue Befugnisse scheinen darüber hinaus in der Praxis gar nicht rechtssicher anwendbar zu sein und nicht einmal die dringend notwendigen Reparaturen an bestehenden Vorschriften halten den vorgegebenen Anforderungen stand.
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ist alarmiert:
„Der Entwurf des Polizeigesetzes ist nicht nur ein Frontalangriff auf unsere Freiheit, sondern in Teilen nicht mal praxistauglich. Der Auftrag zur Überarbeitung durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof ist mehr als zwei Jahre her. Dass das Innenministerium nach dieser Zeit jetzt kurz vor knapp so einen Entwurf vorlegt, der nicht nur ausufernde Befugnisse für die Polizei mit sich bringt, sondern dem auch noch massive Mängel in den konkreten Vorschriften attestiert wurden, bringt mehr Überwachung und mehr Unsicherheit zugleich. Wenn teilweise nicht mal die anwesenden Sachverständigen aus Polizeikreisen beschreiben können, wie eine Vorschrift in der Anwendung aussehen würde, sollte der Innenminister aus seinen Überwachungsträumen endlich mal aufwachen.“
„Die Diskussion um den Einsatz von KI innerhalb der Polizei hat immer weitere Fragen aufgeworfen. Das Innenministerium will jetzt diverse Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI schaffen, deren Auswirkungen und Konsequenzen noch niemand absehen kann. Ebenso ist deutlich geworden, dass die geplanten Befugnisse zum Einsatz von KI in der Kombination mit intelligenter Videoüberwachung und der Auswertung von Bildern aus dem Internet deutlich über das Ziel hinaus schießen und den Boden unserer freiheitlichen Verfassung verlassen.“
„Um rechtssicher eine KI in der Polizei einzusetzen, braucht der Landtag Zeit, um auszuloten, wie entsprechende Rechtsgrundlagen aussehen können. Diese haben wir angesichts des Zeitplans des Innenministeriums nicht, weil die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt sein müssen. Wenn die Minderheitskoalition an ihrem Hauruck-Verfahren festhält, droht dem Freistaat ein weiteres verfassungswidriges Polizeigesetz und der Polizei fehlen weiterhin die Grundlagen, um auf die modernen Bedrohungen wie Drohnen o.ä. zu reagieren.“
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