Illegaler Tierhandel schafft Tierleid und belastet Tierheime: BÜNDNISGRÜNE fordern intensivere Strafverfolgung
Sachsen hat ein großes Defizit bei der Verfolgung illegalen Tierhandels. Aus 932 Fällen in den vergangenen fünf Jahren resultierten lediglich 21 Strafverfahren. Das hat eine Kleine Anfrage (Drs 8/5840) der Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Franziska Schubert, aufgezeigt. Sie fordert das Justizministerium auf, Maßnahmen zu ergreifen.
Franziska Schubert, Vorsitzende und Sprecherin für Tierschutz der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, stellt klar:
„Illegaler Tierhandel bedeutet schlimmes Tierleid. Die Tiere werden in zu engen Boxen oder ungesichert transportiert, zu früh von ihren Müttern getrennt und sie bekommen keine ordentliche tierärztliche Untersuchung. Sie kommen daher häufig krank und verhaltensauffällig in Deutschland an. Das überfordert viele Tierhalter und dann geben sie die Tiere im Tierheim ab. Zusätzlich bringen Tierheime beschlagnahmte Tiere unter.“
„Damit ist der illegale Tierhandel direkt mitverantwortlich für die prekäre Lage der Tierheime. Die Tierheime sind chronisch unterfinanziert und gerade die Betreuung von diesen Tieren ist kostenintensiv. Als BÜNDNISGRÜNE konnten wir in der Vergangenheit schon für deutlich mehr Geld sorgen, aber es gibt nach wie vor viel zu tun.“
„Die Zahlen aus der Antwort meiner Kleinen Anfrage zeigen überdeutlich, dass wir ein großes Defizit bei der Verfolgung illegalen Tierhandels haben. Bei 932 Fällen gab es nur 21 Strafverfahren. Das ist beschämend, zumal Tierschutz als Staatsziel in unserer Verfassung verankert ist. Das Justizministerium ist hier in der Pflicht, zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen.“
„Wenn wir Tierleid verringern und die Tierheime unterstützen wollen, müssen Aufklärung und Ahndung von tierschutzrechtlichen Verstößen mehr Aufmerksamkeit bekommen. Die zuständigen Staatsanwaltschften müssen mindestens verstärkt werden. In einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft könnten Erfahrungen und Fachkenntnisse gebündelt werden.“