Polizeigesetz: Minderheitsregierung will schwerste Angriffe auf die Bürgerrechte im Schweinsgalopp durch den Landtag bringen
Das Kabinett aus CDU und SPD hat heute den Gesetzesentwurf zum neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen, der nun dem Landtag zugeleitet wird. Vorangegangen war das Konsultationsverfahren, in dessen Rahmen auf die Forderungen der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion nicht reagiert wurde.
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert das Vorgehen der Minderheitsregierung aus CDU und SPD:
„Die Minderheitsregierung plant schwerste Angriffe auf die Bürgerrechte im Schweinsgalopp durch den Landtag zu bringen. Der massive Einsatz von KI zu Überwachungszwecken, die intelligente Videoüberwachung und die Möglichkeit des Datenabgriffs aus dem Internet sind keine Lapalien sondern schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte aller Menschen in Sachsen. Teile dieses freiheitsfeindlichen Gesetzentwurfes orientieren sich stärker an chinesischen Überwachungsphantasien als den Grundrechten unserer Verfassung. Dafür stehen wir als BÜNDNISGRÜNE nicht zur Verfügung. Leider scheint sich auch die SPD in der Minderheitskoalition nur noch in der Rolle der Abnicker von Grundrechtseingriffen zu sehen. Eine wirkliche Einwirkung zur Verhinderung der Beschneidung von Freiheitsrechten ist jedenfalls bisher nicht zu erkennen.“
„Die Minderheitskoalition agiert nicht nur freiheitsfeindlich, sondern auch verantwortungslos. Entweder verlässt man sich bei diesem freiheitsfeindlichen Gesetz ausgerechnet auf das in Freiheitsfragen rückgratlose BSW oder man riskiert Mehrheiten mit der AfD. Offensichtlich will der Innenminister mit dem Kopf durch die Wand, statt ernsthaft über einen vernünftigen Gesetzentwurf zu verhandeln. Wir dürfen angesichts realer Bedrohungen nicht zulassen, dass Teile des Polizeigesetzes aufgrund ausufernder Überwachungsphantasien des Innenministers außer Kraft treten. Wir BÜNDNISGRÜNE haben daher mehrfach deutlich gemacht, dass wir bereit sind, die verfassungswidrigen Teile des aktuellen Gesetzes zu korrigieren und eine wirksame Regelung zur Drohnenabwehr zu schaffen. Das Innenministerium hat sich dazu seit unserer Stellungnahme im Konsulationsverfahren tot gestellt.“