Datum: 04. Februar 2026

Urteilsverkündung im Fall Maja T.: Die Strafe muss in Deutschland verbüßt werden

Heute wurde in Ungarn das Urteil im Fall Maja T. verkündet. Die Haftstrafe wurde auf acht Jahre festgelegt. Valentin Lippmann, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Maja T. dürfte gar nicht in Ungarn inhaftiert sein. Die Auslieferung ist durch die Amtshilfe sächsischer Behörden in einer Nacht- und Nebelaktion durchgeführt worden. Sie erfolgte entgegen einer klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Überstellung von Maja T. nach Ungarn untersagte, weil die Haftbedingungen für non-binäre Personen nicht ausreichend bei der Auslieferungsentscheidung berücksichtigt wurden. Die Entscheidung, Maja T. auszuliefern, war rechtswidrig.“

„Es gebietet der Respekt vor dem Rechtsstaat, dem Bundesverfassungsgericht und der Menschenwürde, dass sich die Folgen der rechtswidrigen Auslieferung nicht weiter auf die Haftbedingungen von Maja T. auswirken. Auch die Staatsregierung steht, aufgrund der Amtshilfe der sächsischen Behörden bei diesem fortdauernden Justizskandal, besonders in der Verantwortung. Ich fordere die Staatsregierung auf, unverzüglich alles in ihrer Macht Stehende zu tun und sich gemeinsam mit der Bundesregierung mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Maja T. zumindest zur Verbüßung ihrer Strafe nach Deutschland überstellt wird.“

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