Datum: 11. Juni 2026

Klares Bekenntnis zum Schutzstatus für Nationalpark Sächsische Schweiz

Im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages wurde heute der Antrag „Nationalparkregion Sächsische Schweiz stärken: Natur schützen, regionale Wirtschaft fördern, Tourismus nachhaltig steuern“ (Drs. 8/6591) der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN öffentlich angehört.

Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Landtagsfraktion, betont die Bedeutung des Nationalparks:

Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist unser aller Schatz. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen von der Staatsregierung ein klares Bekenntnis zum Schutzstatus. Die Sächsische Schweiz ist nicht nur Lebensraum für eine Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten, sondern im Verbund mit der Nationalparkregion auch ein echter Wirtschaftsfaktor.“

Der Sachverständige Dr. Ingolf Stodian, Leiter des Nationalparks Jasmund und Vorsitzender der AG Nationalparks bei den Nationalen Naturlandschaften e.V., führt dazu aus:

“Dass es bei der Austarierung unterschiedlicher Interessen, etwa kommunaler, unternehmerischer und der von Naturschützerinnen und Naturschützern, zu Spannungen kommt, ist völlig normal. Ein erfolgreiches Management bedarf daher der Einbeziehung aller relevanten Akteure in die Konzeption von nachhaltigen Maßnahmen. Sie sind letztlich die Basis für die gesellschaftliche Akzeptanz und die Zukunftsperspektive solcher Großschutzprojekte.“

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und steigenden Besucherdrucks seien grundlegende Weichenstellungen zu treffen. „Einzelne Rufe nach einer Herabstufung des Schutzstatus sind jedoch nicht die richtige Antwort„, so Stodian.

Mit dem Antrag fordert die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion daher ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zum Nationalpark Sächsische Schweiz. Dieses muss einhergehen mit der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und aktiv eine kohärente, langfristige sowie ressortübergreifende Zukunftsstrategie unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu entwickeln und umzusetzen. Die Rahmenbedingungen für kommunale und touristische Entwicklung sollen im Einklang mit dem Erhalt dieses einzigartigen Lebens- und Erholungsraums gewährleistet werden.

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