Datum: 25. Juni 2026

Für attraktiven Zugverkehr: BÜNDNISGRÜNER Antrag bringt Reform des Trassenpreissystems auf den Weg

Der Sächsische Landtag hat heute einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt, der weit über Sachsen hinaus Wirkung entfalten könnte. Ziel ist es, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Trassenpreisen im Schienenpersonennahverkehr Angebotskürzungen und Fahrpreiserhöhungen zu verhindern sowie mit einer Initiative im Bundesrat eine grundlegende Reform des deutschen Trassenpreissystems auf den Weg zu bringen.

Dazu erklärt Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das Urteil des EuGH darf nicht dazu führen, dass am Ende die Fahrgäste die Zeche zahlen. Wenn der Bund jetzt nicht gegensteuert, drohen weniger Zugangebote und höhere Ticketpreise. Berlin darf die Folgen eines verfehlten Trassenpreissystems nicht auf Länder, Aufgabenträger und Bahnkunden abwälzen. Das wäre das genaue Gegenteil dessen, was wir für eine erfolgreiche Verkehrswende brauchen.“

„Gerade in einem Flächenland wie Sachsen sind zuverlässige und bezahlbare Bahnverbindungen ein zentraler Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wer Menschen für die klimafreundliche Schiene gewinnen will, darf den Regionalverkehr nicht durch steigende Trassenpreise ausbremsen.“

 

Nach Überzeugung der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion macht das Urteil die Schwächen des deutschen Trassenpreissystems deutlich.

Katja Meier betont:

„Das Urteil ist ein Weckruf. Das deutsche Trassenpreissystem macht die Schiene seit Jahren künstlich teurer und schwächt sie im Wettbewerb mit der Straße. Deshalb braucht es auch mehr als nur eine kurzfristige Lösung für die drohenden Mehrkosten. Wir brauchen endlich ein Trassenpreissystem, das die Schiene stärkt statt sie zu belasten. Erhalt, Erneuerung und Ausbau der Schieneninfrastruktur sind eine gesamtstaatliche Aufgabe und müssen aus Bundesmitteln finanziert werden.“

„Der Bund muss die zusätzlichen Belastungen für 2025 und 2026 vollständig übernehmen, bis eine unionsrechtskonforme Lösung gefunden ist. In dieser Zeit ist die Staatsregierung gefordert, sich für ein Trassenpreismodell einzusetzen, das sich stärker an den tatsächlichen Kosten des Zugbetriebs orientiert und die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene dauerhaft verbessert. Das Urteil ist ein Weckruf. Jetzt braucht es eine Reform, die den Regionalverkehr schützt und die Schiene langfristig attraktiver macht“, so Meier abschließend.

Hintergrund:

Der EuGH hatte am 19. März 2026 die deutsche Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für unionsrechtswidrig erklärt. Beanstandet wurde die starre gesetzliche Preisformel, die dem Infrastrukturbetreiber keinen ausreichenden eigenen Entscheidungsspielraum lässt. Für den Fall des Wegfalls der bisherigen SPNV-Bremse hatte DB InfraGO eine alternative Dynamisierung der SPNV-Trassenentgelte um 23,5 Prozent beantragt. Ohne Gegenmaßnahmen des Bundes drohen dadurch erhebliche Mehrkosten im Regionalverkehr mit Folgen für Angebot und Fahrpreise auch in Sachsen.

 

>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Nach dem EuGH-Urteil zu den SPNV-Trassenpreisen: Angebotskürzungen im Schienenpersonennahverkehr verhindern, Bundesratsinitiative für eine Reform des Trassenpreissystems einbringen“

 

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