Datum: 06. August 2026

BÜNDNISGRÜNE legen Leitplanken für eine gerechte Rentenreform vor

Die Diskussion um die Zukunft der Rente in Deutschland hat in den vergangenen Tagen an Fahrt aufgenommen. So stellen sich mittlerweile sieben der 16 Ministerpräsidenten gegen die geplante Abschaffung der Frühverrentung („Rente mit 63“), darunter auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Die BÜNDNISGRÜNEN legen Leitplanken für eine gerechte Rentenreform vor.

Franziska Schubert, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert die Bundesregierung:

„Die Diskussionen im Bund zeigen permanente Überforderung. Die Koalition und auch die Bundes-CDU streiten – zu oft und zu lange und in zu gravierenden Fragen, wie etwa der Rente. Die einen richten ihren Blick auf die aktuellen Rentner:innen und verlieren die junge Generation aus dem Blick. Die anderen rütteln an der Stabilisierung der Rente und nehmen die Gefahr von Altersarmut in Kauf. Regierungsverantwortung heißt, zu erklären, wie das Rentensystem auch für alle zukünftigen Rentner:innen tragfähig bleiben soll. Die Regierung sollte alle Generationen im Blick haben und das ist nicht erkennbar. Als BÜNDNISGRÜNE fordern wir ein Rentensystem, das allen Generationen gerecht wird, ostdeutsche Lebenswege anerkennt, Frauen endlich nicht länger benachteiligt und Altersarmut wirksam verhindert.“

Wolfram Günther, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ergänzt:

Die Rente muss ein gutes Leben im Alter absichern. Dieses Versprechen gehört zu jeder Rentenreform. Mit einer Garantierente sollte insbesondere der Aufbaugeneration Ost zugesichert werden, dass sie auch ohne Erbschaft oder private Vorsorge gut klar kommen. Außerdem muss die Rente flexibler werden: Wer durch seine Tätigkeit stärker gesundheitlich belastet wurde, sollte auch früher in den Ruhestand gehen können. Die Diskussion um die sogenannte ‚Rente mit 63‘ bringt uns kein Stück voran, wenn wir nicht auf die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der Menschen schauen.“

Die sechs Leitplanken der BÜNDNISGRÜNEN für eine gerechte Rentenreform:

Die Rente ist ein Versprechen und dieses Versprechen muss wieder gelten. Für alle, überall. Jede Rentenreform braucht ein Bekenntnis, Altersarmut wirkungsvoll zu verhindern. Dafür braucht es Lösungen, insbesondere mit Blick auf einkommensschwächere Menschen, die nicht auf Erbschaften und private Vorsorge zurückgreifen können. Das betrifft zum großen Teil auch die Aufbaugeneration Ost.

Der Vorschlag der BÜNDNISGRÜNEN ist die unbürokratische Garantierente. Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Deshalb wollen wir eine Garantierente, die Menschen mit kleinen Renten automatisch auf ein existenzsicherndes Niveau anhebt.

Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird bis 2031 auf 67 steigen. Dennoch geht der überwiegende Teil der Bevölkerung vorher in Rente. Wir wollen eine Lösung, die die Gesundheit der Menschen in den Mittelpunkt rückt. Deshalb sollte die „Rente mit 63“ bis 2030 hin zu einer fairen, gesundheitsbasierten Lösung weiterentwickelt werden. Statt starrer Altersgrenzen brauchen wir einen flexibleren Übergang in den Ruhestand, der sich an der gesundheitlichen Belastung orientiert.

Ein stabiles und gerechtes Rentensystem entsteht, wenn möglichst viele es tragen. Alle, die können, sollen in die Rentenversicherung einzahlen: auch Abgeordnete, neue Beamtinnen und Beamte und bisher nicht abgesicherte Selbstständige.

Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Stärkung der gesetzlichen Rente durch eine höhere Erwerbsbeteiligung (Frauen, gute Löhne, Fachkräfte, Zuwanderung). Darauf muss sich eine Arbeitsmarktpolitik deutlich stärker ausrichten. Von der SPD ist da vermutlich wenig zu erwarten.

Gesellschaftlich wichtige Aufgaben, wie die Mütterrente oder Ost-West-Rentenangleichung dürfen nicht allein von den Beitragszahlenden getragen werden. Dafür braucht es ein faires Steuersystem, in dem große Erbschaften, Übergewinne und hohe Kapitalerträge ihren Anteil leisten.

Wer Angehörige pflegt, kann häufig weniger arbeiten und zahlt entsprechend weniger in die Rentenversicherung ein. Deshalb müssen Renten-, Gesundheits- und Pflegepolitik gemeinsam gedacht werden. Das Pflegeneuordnungsgesetz wird hohe Mehrkosten für Angehörige und Kommunen nach sich ziehen und bedeutet erneut eine Mehrbelastung für die ökonomisch Schwächeren. Einschnitte in der Pflegefinanzierung treffen dieselben, die sich mit Unsicherheit in der Rente konfrontiert sehen. Wenn Angehörige die Pflege aufgrund der Mehrkosten selbst übernehmen, fehlen sie dem Arbeitsmarkt. Es braucht eine umfassende Lösung, die ökonomische Realität der privaten und kommunalen Haushalte ernst nimmt.

Die gesetzliche Rente bleibt das Fundament. Ergänzend wollen wir einen staatlich organisierten Bürgerfonds aufbauen, der nachhaltig investiert, geringe Verwaltungskosten hat und allen Menschen einen einfachen Zugang zu zusätzlicher Altersvorsorge ermöglicht. So stärken wir langfristig die finanzielle Stabilität des Alterssicherungssystems, ohne das Risiko auf Einzelne abzuwälzen.

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