Einbürgerungen in Leipzig dauern zu lange: So verlieren wir Wissenschaftler*innen und Fachkräfte
Einbürgerungen dauern in Leipzig aktuell drei Jahre, obwohl Verwaltungsverfahren eigentlich nicht länger als drei Monate beanspruchen sollten. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, eine Klage wegen Untätigkeit einer Behörde zu erheben. Doch auch das Verwaltungsgericht in Leipzig entscheidet derzeit nicht. Das alles zeigt die Antwort der sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs 8/1689) der BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Dr. Claudia Maicher.
Dazu erklärt die Leipziger Abgeordnete und Sprecherin für Hochschule und Wissenschaft der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die stockenden Einbürgerungsverfahren sind ein großes Problem für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Leipzig. Denn ohne die Einbürgerung können sie ihre Tätigkeit nicht angemessen ausüben, weil sie beispielsweise nicht ohne weiteres ins Ausland reisen können. Es darf nicht sein, dass Menschen derart lange auf eine Einbürgerung warten müssen und hingehalten werden. Wenn Behörden und selbst Gerichte nicht entscheiden, muss dringend Abhilfe geschaffen werden.“
„Die Ausländerbehörden brauchen sofort Unterstützung. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat schon im Februar 2023 angemahnt, dass dem Bearbeitungsstau in der Leipziger Ausländerbehörde mit Personalzuwachs entgegengewirkt werden muss. Die Staatsregierung muss deshalb jetzt alle Möglichkeiten ausloten, Personal abzuordnen und die Situation durch mehr Digitalisierung zu verbessern.“
„Wir brauchen in Sachsen Fach- und Arbeitskräfte. Dafür brauchen wir Zuwanderung. Das kann nur gelingen, wenn Zugewanderte sich bei uns gut integrieren können. Dazu gehört es, dass die Verfahren in den Ausländerbehörden zügig bearbeitet werden und so Aufenthalt, Arbeit und Einbürgerung möglich machen. Wir haben deshalb bei der Staatsregierung nachgefragt, ob auch in anderen Ausländerbehörden in Sachsen derartige Verfahrensverzögerungen die notwendige Einbürgerung behindern. Denn das schadet dem Freistaat im Wettbewerb um Fachkräfte.“
Weitere Informationen:
>> Weitere Kleine Anfragen der BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Franziska Schubert: „Einbürgerungsverfahren in 2024“ (Drs 8/2253) / „Digitalisierung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden“ (Drs 8/2255) / „Untätigkeitsklagen im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitenrecht“ (Drs 8/2256)
>> Beschluss des OVG Bautzen vom 14.02.2023, Aktenzeichen 3 E 2/23