Datum: 25. Juni 2026

Sächsischer Landtag beschließt BÜNDNISGRÜNEN Antrag für stärkeren Schutz der sorbischen Sprache

Der Sächsische Landtag hat gestern Abend den BÜNDNISGRÜNEN Antrag (Drs. 8/4878) und einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag (Drs. 8/7452) beschlossen, um den Schutz und die Förderung der sorbischen Sprache deutlich zu stärken. Die Staatsregierung wird aufgefordert, weitere Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen umzusetzen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

Franziska Schubert, Vorsitzende und Sprecherin für sorbische Angelegenheiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, betont:

„Die sorbische Sprache ist kein Nischenthema. Wir sprechen über einen Teil Sachsens, der ein entscheidender Bestandteil der Identität des Freistaats ist. Hier geht es um die Verantwortung, die wir als Parlament für diese Minderheit, deren Rechte und ihre Sichtbarkeit tragen.“

„Ich komme aus der Oberlausitz. Dort begegnet einem das Sorbische nicht als abstrakter Begriff. Es begegnet einem auf Ortsschildern, Kitas, in Schulen, Kirchgemeinden und auf Friedhöfen, aber auch in Vereinen oder beikulturellen Veranstaltungen. In den Familien wird die Sprache von Generation zu Generation weitergegeben. Sie braucht einen Staat, der die Rahmenbedingungen schafft, damit sie eine Zukunft hat.“

„Mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen haben Staaten die Möglichkeit, konkrete Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung ihrer Minderheitensprachen zu übernehmen. Sachsen hat das vor 26 Jahren getan, doch das reicht nicht. Die Staatsregierung beschreibt in ihren eigenen Berichten die Herausforderungen beim Erhalt und der Weiterentwicklung der sorbischen Sprache. Darum wollen wir, dass Sachsen weitere Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen  übernimmt, insbesondere in den Bereichen Bildung, Verwaltung, Medien, Justiz und im sozialen wie wirtschaftlichen Leben. Das ist mit diesem Antrag gelungen.“

Abschließend sagt Franziska Schubert: „Unser Antrag ist ein Bekenntnis zur sorbischen Sprache und ihre Zukunftsfähigkeit – für diese und für die nächsten Generationen.“ 

 

Weitere Informationen:

Die Europäische Sprachencharta trat 1998 in Kraft und ist das zentrale Schutzinstrument des Europarates für die Sprachen traditioneller Minderheiten. Sachsen hatte 1999 insgesamt 47 Verpflichtungen nach Teil 3 der Charta ratifiziert – doch der Siebte Prüfbericht des Europarates aus dem Jahr 2022 stellt fest, dass mehrere davon nach wie vor nicht erfüllt werden.

>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Schutz und Förderung der sorbischen Sprache stärken – weitere Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bernehmen“ (Drs 8/4878):

>> Änderungsantrag der Abgeordneten Franziska Schubert BÜNDNISGRÜNE, Valentin Lippmann BÜNDNISGRÜNE, Marko Schiemann CDU, Sören Voigt CDU, Rico Gebhardt Die Linke, Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke, Gerald Eisenblätter SPD, Laura Stellbrink SPD (Drs 8/7452):

 

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