Rechtsberatung für Asylsuchende

Asylsuchende haben Rechte, deren Durchsetzung nicht immer einfach ist. Um sie dabei zu unterstützen, haben wir für den Doppelhaushalt 2021/22 Gelder eingestellt für:

  • eine unabhängige Asylverfahrensberatung,
  • ein Clearingverfahren in allen Erstaufnahmeeinrichtungen sowie
  • die Überarbeitung des Gewaltschutzkonzeptes in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

Die unabhängige Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass Asylsuchende für ihren konkreten Einzelfall eine Beratung zu ihrem Asylverfahren erhalten. Die Abkoppelung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll helfen, Vertrauen aufzubauen, das vielleicht gegenüber der entscheidenden Behörde nur in einem geringeren Maß besteht.

Viele Menschen haben besondere Schutzbedarfe (Opfer von Gewalt, Folter oder Misshandlungen, Alleinerziehende, Schwangere, LGBTIQ – Personen, alte oder behinderte Menschen), die sich auf ihre medizinische Versorgung, ihre Unterbringung aber auch auf ihr Asylverfahren auswirken können. Die Feststellung dieser Bedarfe und die Weitervermittlung an medizinisches Fachpersonal, Beratungsstellen und weitere Hilfestrukturen ist Ziel der Clearingstelle.

Die Unterbringung vieler Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes stellt für das tagtägliche Zusammenleben eine Herausforderung dar, in welcher auch Konflikte entstehen können. Besonders schutzbedürftige Menschen benötigen Prävention- und Interventionsmaßnahmen. Das bestehende Gewaltschutzkonzept für Erstaufnahmeeinrichtung wollen wir mittels externer Experten auf den Prüfstand stellen und anpassen. 

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