Mehr Inklusion in unseren Schulen

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung miteinander leben und lernen können. Es ist wichtig, dass sich Kinder in all ihrer Vielfalt und mit ihren jeweiligen Besonderheiten in Kita und Schule begegnen – wichtig auf individueller, aber auch auf gesellschaftlicher Ebene. Deshalb sind wir mit der Schulgesetz-Novelle einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem gegangen.

Diese beinhaltet konkret:

  1. Ende der Pilotphase an den sächsischen Grundschulen, die in den vergangenen Schuljahren auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung und in Klassenstufe 1 verzichtet haben.
  2. Absicherung der inklusiven Beschulung: Das Schulgesetz sieht künftig vor, dass die Schulaufsicht, in Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger, den Ort der inklusiven Beschulung festlegen kann, wenn es innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung gibt. So soll verhindert werden, dass ein Kind von einer Schule an die andere verwiesen und letztlich nicht beschult wird.
  3. Wir öffnen weitere Schularten für den lernzieldifferenten Unterricht, konkret die Berufs- und die Berufsfachschulen. Außerdem ermöglichen wir die Einrichtung eines neuen Bildungsgangs zur ‚Erlangung der Berufsreife‘ an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, damit mehr Schüler*innen ein dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erwerben können.

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