BÜNDNISGRÜNE zur Anhörung zum Entwurf des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes (FAG)
Kommunale Spitzenverbände verweigern Zustimmung, kommunale Praktiker üben Kritik – Staatsregierung muss endlich angemessen reagieren!
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat heute Sachverständige zum „Fünften Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen“ (Drs 8/2152) angehört.
Franziska Schubert, Vorsitzende sowie haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, fasst zusammen:
„Es wurde erneut deutlich: Die durch die Sachverständigen benannten Reformbedarfe im kommunalen Finanzausgleich sind groß – und doch verweigert sich die Staatsregierung immer noch einer echten Weiterentwicklung. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem aktuellen Entwurf ihre Zustimmung verweigert. Das ist deutlich.“
„Im 4. Quartal 2024 wiesen die kommunalen Kern- und Extrahaushalte ein Defizit von insgesamt minus 680 Millionen Euro aus – ein trauriger Rekord. Steigende Sozialausgaben, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe oder der Neuregelung des Wohngelds, werden nicht kompensiert. Seit Jahren fordern wir eine Reform des Soziallastenansatzes, doch sie wird erneut vertagt. Dass das Land sich weiterhin nicht strukturell an den Sozialkosten beteiligt, ist nicht gut. Zwar gibt es nun einen ersten zaghaften Versuch, Soziallasten mit abzubilden, doch die geplante Verteilung braucht eine Nachbesserung, denn die tatsächliche soziale Belastung variiert erheblich zwischen den Kommunen. Das muss sich im FAG widerspiegeln.“
„Der sogenannte Mehrbelastungsausgleich muss auf Anregung der Sachverständigen nachkorrigiert werden, da er nicht mehr übereinpasst mit den Aufgaben, die den Kommunen zugefallen sind und denen nicht adäquat eine finanzielle Kompensation gefolgt ist. Weitere Vorschläge waren die prozentuale Beteiligung des Landes an den Kosten der Eingliederungshilfe. Das sollte umgesetzt werden, wenigstens ein Einstieg muss jetzt gemacht werden.“
„Besonders dramatisch ist die Lage in den Landkreisen. Selbst bei vollständigem Verzicht auf freiwillige Leistungen – wie aktuell im Landkreis Görlitz – gelingt es nicht, die Haushalte auszugleichen. Eine alarmierende Entwicklung, die durch zahlreiche Resolutionen aus den Kreistagen untermauert wird und das völlig zu Recht. Doch auch die kreisfreien Städte stehen massiv unter Druck. Die CDU verweigert selbst in dieser massiven Schieflage weiterhin jeder Diskussion über eine mögliche Kreditaufnahme, die der Bund den Ländern ermöglicht hat und behauptet gleichzeitig, ein ‚kommunales Herz‘ zu haben. Angesichts der massiven Unterfinanzierung der Kommunen ist das in höchstem Maße unglaubwürdig. Seit Jahren blockiert die CDU eine echte FAG-Reform. Man hält lieber weiter stur am Schlagwort ‚Konsolidierungsbedarf‘ fest. Doch wo genau soll denn noch konsolidiert werden?“
„Ein weiteres Problem ist die Finanzierung des sogenannten Gewässerlastenausgleichs zur Gewässerunterhaltung. Die bisherigen hälftigen Mittel aus dem Haushalt des Umweltministeriums sollen wegfallen und die Kommunen sollen allein die Kosten tragen. Das ist ein fahrlässiger Vorschlag, den Minister von Breitenbuch (CDU) offenbar unterstützt. Wichtig in dem Zusammenhang ist hier erneut der Schaden, der aus der mittlerweile schon als pathologisch zu bezeichnenden Abwehrhaltung der CDU gegenüber Veränderungen, hier sichtbar erwächst: längst hätte die Befreiung der Tagebaue von der Gewässerentnahmeabgabe eingeführt werden müssen, um die Gewässerunterhaltung solide zu finanzieren. Wir BÜNDNISGRÜNE hatten das in der vergangenen Legislaturperiode gefordert und auch eingebracht. Die CDU hat dies blockiert, jetzt soll es frühestens 2026 kommen. Das ist zu spät: Wir brauchen die Mittel jetzt.“
„Nach über einem Jahrzehnt als Kreisrätin und Finanzpolitikerin im Landtag dieses Themas ist meine klare Empfehlung mittlerweile unumwunden: Wenn die Staatsregierung weiterhin die Augen vor der Realität verschließt, werden Klagen von sächsischen Kommunen, die sich dazu zusammenschließen, der einzige Weg sein, um eine Rechtssprechung zur auskömmlichen Finanzausstattung, die in der sächsischen Verfassung festgeschrieben ist, für unsere Kommunen zu erzwingen.“