Minderheitskoalition kürzt bei Hilfen für psychisch Kranke – BÜNDNISGRÜNE fordern Aufstockung
Das Sächsische Landtag hat im Jahr 2024 ein modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz beschlossen. Das Gesetz stellt die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt und soll sie trotz Krankheit zu einem Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe befähigen. Doch genau in diesem Bereich will die Staatsregierung mit dem Doppelhaushalt 2025/26 drastisch kürzen.
Thomas Löser, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, findet diese Sparpläne verantwortungslos:
„Mit dieser Kürzungspolitik ist das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. Die Sparpläne von CDU und SPD treffen gerade jene Menschen, die nicht die Kraft haben, selbst wieder auf die Beine zu kommen.“
„Wer sich in psychischen Problemlagen befindet, benötigt Unterstützung und Beratung, damit ein Genesungsprozess angestoßen und begleitet werden kann. Die Anlaufstellen hierfür sind die sozialpsychiatrischen Dienste und psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen in den Kommunen. Ihre Arbeit wird umso wichtiger, da der Bedarf an Unterstützung steigt. Denn die psychische Belastung in der Bevölkerung hat über die vergangenen Jahre signifikant zugenommen. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir die Kürzungen abwenden und die zweckgebundenen Zuweisungen für die Kommunen aufstocken wollen.“
Außerdem kritisiert die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion die Kürzungen bei Angeboten der Beschäftigung und Teilhabe. So sind für die sogenannten Zuverdienstprojekte in der psychiatrischen Hilfe nach den Plänen der Minderheitsregierung für 2026 nur noch zehn Prozent der Mittel (62.300 Euro) veranschlagt.
Thomas Löser dazu: „Diese Kürzungen sind für mich vollkommen unverständlich. Die Zuverdienstangebote fördern die Integration der Erkrankten in den Arbeitsmarkt. Sie sorgen für individuelle Stabilisierung, Wertschätzung und gesellschaftliche Teilhabe. Wer hier spart, behindert den Genesungsprozess der Betroffenen. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern mit unserem Änderungsantrag eine Aufstockung der Gelder auf 616.000 Euro.“
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