Gewalthilfegesetz für Sachsen: Ausbau muss ambitionierter werden
Zur Vorstellung des Entwurfs für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz durch das Sozialministerium erklärt Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes auf Bundesebene zum Ende der letzten Legislatur war ein Meilenstein für den Schutz und die Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf für Sachsen darf nicht hinter diesem Anspruch zurückbleiben. Die noch von der früheren Bundesministerin, Lisa Paus, bereitgestellten Bundesmittel dürfen nicht dazu führen, dass an anderer Stelle im Gewaltschutz eingespart wird.“
„Der beabsichtige Ausbau der Schutzplätze muss nun mit der gebotenen Schnelligkeit vorangetrieben werden. Die heute angekündigten 19 zusätzlichen Plätze bis 2028 sind ein Schritt, werden das strukturelle Problem aber nicht lösen. Wer steigende Fallzahlen ernst nimmt, muss beim Ausbau deutlich ambitionierter sein. Das gilt besonders für den ländlichen Raum, wo geringere Personalressourcen den Ausbau zusätzlich erschweren.“
„Entscheidend ist dabei eine verlässliche Finanzierung. Bundesmittel sind eine wichtige Unterstützung, sie dürfen aber kein Vorwand dafür sein, dass sich der Freistaat aus der Verantwortung zieht. Gewaltschutz ist keine freiwillige Leistung, sondern staatliche Pflicht.“
Meier begrüßt zudem die geplante Einrichtung einer zentralen, landeseigenen Koordinierungsstelle, die nun zügig aufgebaut werden müsse. Auch die zusätzlichen Mittel für die Arbeit mit von Gewalt mitbetroffenen Kindern und Jugendlichen sind essenziell:
„Kinder und Jugendliche sind immer mitbetroffen, wenn häusliche Gewalt geschieht. Sie haben eigene Bedarfe und brauchen gezielte Unterstützung in Schutzeinrichtungen. Deshalb ist es richtig, dass die Staatsregierung hier zusätzliche Mittel bereitstellen will.“
Gleichzeitig unterstreicht Meier, dass neben dem akuten Schutz vor allem die Prävention stärker in den Blick genommen werden müsse. Ziel müsse es sein, Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen.
„Insgesamt dürfen die einzelnen Lichtblicke des Gesetzentwurfs nicht durch unklare oder unzureichende Finanzierungszusagen für eine bedarfsgerechte und differenzierte Gewalthilfestruktur überschattet werden. Wir unterstützen eine zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes, werden in Sachsen aber sehr genau darauf achten, dass gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder den Rechtsanspruch auf Schutz auch tatsächlich einlösen können. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist Verlässlichkeit das oberste Gebot.“