Datum: 30. September 2026

Zweckentfremdungsverbot wirkt: Leipzig holt Wohnungen zurück – Dresden sollte nachziehen

Die Leipziger Volkszeitung berichtet heute über die Erfolge des in Leipzig umgesetzten Zweckentfremdungsverbots. Die Möglichkeit für ein Zweckentfremdungsverbot hatte die schwarz-grün-rote Staatsregierung auf Drängen der BÜNDNISGRÜNEN in der vergangenen Legislatur umgesetzt. Wohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen demnach nicht mehr in Ferienwohnungen umgewandelt werden. In Dresden gibt es nach wie vor keine solche Satzung.

Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„In Zeiten immer größerer Wohnungsnot dürfen nicht immer mehr Wohnungen als lukrativere Ferienobjekte dem Markt entzogen werden. Das Zweckentfremdungsverbot ist ein grüner Erfolg aus der letzten Regierungsbeteiligung. Leipzig hat die Chance genutzt und eine Zweckentfremdungssatzung eingeführt. Die Zahlen zeigen, dass sie ein wirksames Mittel ist, um Ferienwohnungen in den Mietwohnungsmarkt zurückzuführen und Mietwohnungen im Bestand zu halten. Die günstigste und schnellste Entlastung für den Wohnungsmarkt ist es, Wohnraum zu sichern, statt ihn erst mühsam neu zu bauen.“

Dresden hat bislang keine solche Satzung. Thomas Löser ruft den Dresdner Stadtrat auf, sich nun ebenfalls zu einem Zweckentfremdungsverbot durchringen, so wie es die Verwaltung vorgelegt hat.

„Wer wie CDU und AfD im Stadtrat eine Zweckentfremdungssatzung verhindert, verkennt die Lebensrealität vieler Bürgerinnen und Bürger. In Dresden leben 82 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner zur Miete, deutlich mehr als in westdeutschen Städten mit ihrem größeren Eigentumsanteil. Der Stadtrat sollte hier im Interesse der Mieterinnen und Mieter handeln.“

Weitere Informationen:

Nach Auskunft des Baudezernats wurden in Leipzig bis Mitte September 2026 bereits 153 zweckentfremdete Wohnungen wieder dauerhaft dem regulären Mietmarkt zugeführt. Zudem haben rund 750 Eigentümer 2024 ihre nicht genehmigten Ferienwohnungen gemeldet. Für sie endete Anfang September die zweijährige Schonfrist. Die Stadt hat 556 säumige Eigentümer angeschrieben und kann nun Wohnnutzungsgebote, Zwangsgelder und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro durchsetzen.

>> Link zum Artikel der Leipziger Volkszeitung

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