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Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes

Sachsen steht vor der Herausforderung, die medizinische Grundversorgung auch künftig in allen Regionen des Freistaates zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Novellierung des Krankenhausgesetzes richtungsweisend. Sie ist ein Anstoß für den dringend benötigten Umbauprozess.

Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns neben der Sicherung hochwertiger Versorgung in klassischen Krankenhäusern für die Etablierung sogenannter Gesundheitszentren ein. In diesen Gesundheitszentren gewährleisten unterschiedliche Haus- und Fachärzte sowie Physio-, Ergo- oder Logopädie, Apotheken und Pflegedienste unter einem Dach die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Einen weiteren wichtigen Umbauprozess müssen wir als Freistaat Sachsen bei den Investitionen fördern – den Umbau zu „Green Kliniken“. Dabei werden wir energetisch sinnvolle Sanierungen sowie den Neubau von Krankenhäusern mittels nachhaltiger Bauweisen in den Fokus nehmen. Die Bereitschaft der Klinikträger, ihren Weg hin zur „Green Klinik“ zu gehen, ist da. Doch sie brauchen Unterstützung bei der Finanzierung. Im Gesetz stellen wir deshalb sicher, dass die Mehrkosten von energetischer Sanierung finanziert werden. Diese rechnen sich für den Freistaat und für den Klinikträger mittel- und langfristig.

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