Wehrhafte Demokratie und transparente Polizei
Wir dulden keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst. Wir stärken unsere wehrhafte Demokratie durch die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen, die eine Überprüfung der Verfassungstreue bei Bewerber*innen für das Beamtenverhältnis in Polizei, Justiz und Vollzugsdienst vorsehen. Vor der Einstellung oder der Übertragung einer leitenden Position erfolgt nun obligatorisch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz. Diese Regelung richtet sich besonders an Bewerber*innen in Führungspositionen oder solche, die in grundrechtssensiblen Bereichen tätig werden sollen. Dies soll helfen, extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und der Bedrohung durch rechtsextremistische Strömungen und Organisationen effektiv entgegenzuwirken.
Weiter konnten wir eine Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen in geschlossenen Einheiten erreichen. Diese Pflicht, sichtbar gemacht durch eine kleine Plakette auf der Uniform, soll dazu beitragen, das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden zu stärken und gleichzeitig die Polizeibeamt*innen vor ungerechtfertigten Pauschalvorwürfen zu schützen.
Die Freie Heilfürsorge wird zudem auf Beamt*innen im Justizvollzug und in der Abschiebehaft ausgeweitet, um die Arbeitsbedingungen und die Unterstützung für die Bediensteten in diesen sensiblen Bereichen zu verbessern.
Weitere Informationen
- Antrag: „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“
- Pressemitteilung: „Unsere wehrhafte Demokratie darf kein Nachtwächterstaat sein“
- Redebeitrag Valentin Lippmann: „Unsere freiheitliche Demokratie braucht die überzeugtesten Demokrat*innen in den staatlichen Institutionen“