Verlängerung Kappungsgrenzen-Verordnung: Wichtiger Schritt, nun müssen weitere folgen
Das sächsische Kabinett hat heute die auslaufende Kappungsgrenzen-Verordnung für die Städte Dresden und Leipzig um zwei Jahre verlängert. Damit sollen die Mieterinnen und Mieter in den beiden Großstädten auch künftig vor übermäßigen Mieterhöhungen geschützt werden.
Thomas Löser, Sprecher für Bauen und Wohnen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, begrüßt diesen Schritt:
„Die Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung ist ein wichtiges Zeichen an die Mieterinnen und Mieter in Dresden und Leipzig. So können wir die Mieten in den beiden Großstädten wenigstens etwas eindämpfen. Es ist aber weiterhin eine unserer größten Herausforderungen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Deshalb reicht die Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung allein auch nicht aus. Es braucht zudem eine Anhebung der Fördersätze im Sozialen Wohnungsbau. Denn das dort zur Verfügung stehende Geld bringt uns nichts, wenn es von den Bauträgern wegen unrentabler Fördersätze nicht abgerufen wird. In Dresden beispielsweise sind bei der WiD 13 Projekte fertig geplant und aktuell auf Eis gelegt, da die Förderkulisse derzeit nicht ausreichend bemessen ist.“
„Ich unterstütze das Vorhaben von Infrastrukturministerin Kraushaar, den Bausektor wieder zum Laufen zu bringen und so neuen Wohnraum zu schaffen. Dafür müssen wir die Baukosten weiter senken – beispielsweise durch Modellprojekte für vereinfachtes Bauen in Sachsen. Den rechtlichen Rahmen dafür haben wir mit der Anpassung der Bauordnung bereits geschaffen. Jetzt müssen wir diese Möglichkeiten auch nutzen.“