Datum: 15. Juli 2026

Immer mehr Gewalt gegen Krankenhauspersonal: Sachsen braucht endlich einen Ausweg durch wirksame Schutzmaßnahmen

Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des BÜNDNISGRÜNEN-Landtagsabgeordneten Thomas Löser zur „Erfassung und Prävention von Gewalt gegen Krankenhauspersonal in Sachsen“ (Drs. 8/7038) zeigt, dass die Zahl der in Krankenhäusern registrierten Straftaten von 2022 bis 2025 von 358 Fällen auf 519 Fälle gestiegen ist. Besonders häufig waren Körperverletzungen (175 Fälle 2025) und Bedrohungen (89 Fälle 2025). Auch die Gewaltkriminalität nahm von 17 auf 43 Fälle zu. Deutlich geht aus der Antwort auch hervor: Gewalt gegen Krankenhauspersonal in Sachsen ist statistisch gar nicht gesondert erfasst. Die Staatsregierung kann deshalb weder das tatsächliche Ausmaß noch die Entwicklung der Gewalt gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen benennen. Gleichzeitig liegen ihr keine Erkenntnisse zur Dunkelziffer vor. Die Staatsregierung verweist darauf, dass die Verantwortung für den Schutz der Beschäftigten grundsätzlich bei den Krankenhausträgern liegt.

 

Thomas Löser, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag erklärt:

 

„Wir dürfen nicht wegschauen, wenn Menschen bedroht oder sogar verletzt werden, die uns in Notsituationen helfen. Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und Rettungspersonal erleben zunehmend Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe. Die Antwort der Staatsregierung zeigt jedoch, dass Sachsen weder über eine belastbare Datengrundlage noch über eine landesweite Strategie zur Gewaltprävention in Krankenhäusern verfügt.“

Andere Bundesländer sind hier schon deutlich weiter. Sachsen sollte deshalb gemeinsam mit Krankenhäusern, Beschäftigtenvertretungen, Unfallkassen, Polizei und Fachverbänden ein landesweites Konzept zur Gewaltprävention entwickeln.

„Wir fordern erstens ein landesweites Monitoring, damit Gewaltvorfälle gegen Beschäftigte einheitlich erfasst und ausgewertet werden. Zweitens braucht es einen Leitfaden für Sachsen zur Gewaltprävention in Krankenhäusern, der Empfehlungen zu Meldewegen, Deeskalation, Notsorge, Sicherheitskonzepten und Organisationsstrukturen enthält. Drittens müssen Krankenhäuser bei technischen und baulichen Schutzmaßnahmen unterstützt werden. Etwa bei Alarmierungssystemen, sicheren Aufnahmebereichen, Rückzugsräumen oder anderen Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und Patientinnen und Patienten.“

„Krankenhäuser müssen Orte der Heilung und nicht der Angst sein. Wer tagtäglich für die Gesundheit anderer sorgt, hat Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz. Hier darf sich die Staatsregierung nicht länger auf die Verantwortung der einzelnen Krankenhausträger zurückziehen. Wir brauchen darüber hinaus einen neuen gesellschaftlichen Diskurs, der in aller Deutlichkeit diejenigen in die Pflicht nimmt, die ausgerechnet denen Gewalt antun, die ihr Herzblut für Heilung und Therapie geben und im zweiten Schritt entschlosseneres Handeln, um Krankenhaus-Personal endlich besser zu schützen.“

 

>> Kleine Anfrage des Abgoerdneten Thomas Löser, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Erfassung und Prävention von Gewalt gegen Krankenhauspersonal in Sachsen“

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