Datum: 11. Mai 2026

Sächsisches Sozialministerium verweigert Antworten auf Anfrage zu geschlossener Helios-Klinik Schkeuditz – BÜNDNISGRÜNE reichen Organklage gegen die Staatsregierung ein

 

Die Sächsische Staatsregierung hat Antworten auf einen Teil einer Kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Franziska Schubert, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, verweigert. In der Drucksache 8/2863 wurden die Fragen 3 und 5 mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse teilweise nicht beantwortet. Hierbei ging es auch um den Erhalt öffentlicher Gelder für Investitionen der Klinik kurz vor deren Schließung. Auch auf eine Konfrontation und erneute Nachfrage hin (Drs 8/4261) beharrte die Staatsregierung auf ihrer Verweigerungshaltung.

Franziska Schubert, Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert das Vorgehen der Staatsregierung deutlich:

„Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie sich die Fallzahlen der Helios-Klinik entwickelt haben und wie viele Steuermittel an die Klinik vor deren Schließung geflossen sind. Als Parlament sind wir das Kontrollorgan von Regierung und Verwaltung und damit wesentlich für den Grundsatz der Gewaltenteilung. Unser Kontrollrecht ist durch das Frage- und Auskunftsrecht verfassungsrechtlich abgesichert. Insbesondere, wenn es um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern geht, darf sich das Sozialministerium nicht einfach in Schweigen hüllen. Das Frage- und Auskunftsrecht ist ein hohes Gut und kein nettes Entgegenkommen der Staatsregierung. Die Nicht-Beantwortung meiner Fragen ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen meine verfassungsmäßig garantierten Rechte als Abgeordnete.“

Es ist bezeichnend, dass selbst eine Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung verweigert wird. Diese stünde etwaigen Aufsichtsratsposten von Abgeordneten in anderen Kliniken entgegen und eine Verhinderung der Informationsweitergabe sei damit nicht garantiert. Was ist das für eine Haltung gegenüber dem Parlament und seinen Mitgliedern? Und nicht zuletzt Steuerzahlern? Wir können nicht zulassen, dass die Staatsregierung Anfragen mit derart hanebüchenen Ausflüchten einfach nicht beantwortet.“

„Wir lassen uns diese Politik des Ausschweigens nicht gefallen und haben deshalb den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen angerufen und beantragt festzustellen, dass die Staatsregierung durch ihre teilweise Verweigerung der Antworten auf meine Kleine Anfrage mich in meinem verfassungsmäßig garantierten Frage- und Auskunftsrecht verletzt hat.“

 

Weitere Informationen:

>> Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag) zu „Schließung der Helios-Klinik Schkeuditz“ (Drs 8/2863)

>> Konfrontation (Drs 8/4261)

>> Antrag auf Einleitung eines Organstreitverfahrens gem. Art. 81 Absatz 1 Nummer 1 SächsVerf in Verbindung mit §§ 7 Nummer 1, 17 ff. SächsVerfGHG

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