Datum: 03. September 2026

Streitfall Waschbär: Weniger schießen, besser schützen – BÜNDNISGRÜNE fordern neues Maßnahmepaket für Koexistenz

Nach der Expertenanhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtags, sieht sich die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion beim Umgang mit Waschbären in ihrer Haltung bestätigt: Bei diesem Tier darf die Jagd nicht die einzige Antwort sein, sondern es braucht einen Ansatz, der wirksam ist und gleichzeitig endlich dem Tierschutz Rechnung trägt.

Dazu erklärt Wolfram Günther, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: 

„Der Umgang mit dem Waschbären stellt uns vor ein Spannungsfeld zwischen Tierschutz und Naturschutz. Dazu kommen Konflikte in menschlichen Siedlungen. Allerdings verbietet sich eine Generalisierung: Probleme treten in der Regel lokal auf. Für heimische Brutvögel und Amphibien ist der Waschbär grundsätzlich nur ein Raubtier unter vielen, kann aber regional durchaus zum Problem werden. Gleichzeitig müssen wir ehrlich sein: Der Waschbär wird aus unserer Kulturlandschaft nicht mehr verschwinden. Die Forderung nach Abschuss als vermeintlich einfacher Lösung greift zu kurz und kann Probleme sogar vergrößern. Es geht darum, ein pragmatisches Leben mit dem Waschbären zu organisieren. Dafür braucht es wirksamen Schutz gefährdeter Arten und ein vielfältiges Maßnahmenpaket statt Scheinlösungen.“

Insgesamt machte die Expertenanhörung deutlich: Die Konzentration des Managements in Sachsen allein auf die Jagd ist zu einseitig und genügt nicht den Anforderungen an Natur- und Tierschutzrecht. Nichttödliche Maßnahmen müssen Vorrang haben.

„Wir haben in Sachsen keine Evaluierung des Jagdmanagements. Hohen Abschusszahlen steht eine fehlende Erfolgskontrolle gegenüber. Vielmehr sollten wir uns auf Habitatmanagement wie waschbärensichere Nisthilfen, Kletterschutz oder die Sicherung von Gebäuden und Grundstücken konzentrieren. Auch eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über den richtigen Umgang mit Waschbären ist notwendig.“

„Die Anhörung hat gezeigt, dass auch die Möglichkeiten von Kastration oder Sterilisation grundsätzlich mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sein können und bei der Umsetzung in der Hand des Freistaats liegen. Damit eröffnet sich eine weitere Möglichkeit, Populationen langfristig und zugleich tierschutzgerecht zu regulieren. Entscheidend ist, dass entsprechende Projekte wissenschaftlich begleitet, fachlich fundiert und rechtlich sauber umgesetzt werden“, so Wolfram Günther abschließend.

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