„Baum-ab-Gesetz“ fällt
Die vergangenen Trockensommer haben die große Bedeutung innerstädtischen Grüns noch einmal sehr deutlich gemacht. Eine kommunale Baumschutzsatzung ist hier ein wichtiges Instrument, um sich an die Klimaveränderungen anzupassen. Uns war es deshalb wichtig, den Kommunen bei der Ausgestaltung ihrer Baumschutzsatzungen wieder mehr Freiheit zu geben. Deshalb haben wir als Koalition das sogenannte „Baum-ab-Gesetz“ abgeschafft. Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes wurde eine Regelung aus 2011 rückgängig gemacht, die den Entscheidungsspielraum der Kommunen erheblich eingeschränkt und zu einer erhöhten Zahl von genehmigungsfreien Baumfällungen geführt hat.
Die Kommunen kennen aber die örtlichen Gegebenheiten am besten und sollen selbst entscheiden, welcher Schutz vor Ort erforderlich ist. Zudem wird die Debatte um öffentliches Grün mit der Novellierung des Naturschutzgesetzes wieder näher an die Lebensrealität der Menschen gerückt: Die Satzungen werden nun wieder in den kommunalen Entscheidungsgremien diskutiert, die mit den jeweiligen Herausforderungen vor Ort vertraut sind. Diese Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist nicht nur ein wichtiger Erfolg für uns BÜNDNISGRÜNE, sondern auch für die Natur.