Integrierter Bachelor in der juristischen Ausbildung
Mit dem integrierten Bachelor in der juristischen Ausbildung verschaffen wir dem Freistaat Sachsen einen echten Standortvorteil. Wir setzen ein langjähriges Anliegen der Juristenfakultät der Uni Leipzig und der Studierenden um.
Das Studium der Rechtswissenschaft ist bislang allein auf die erste juristische Prüfung als einzigen Abschluss ausgerichtet, bis dahin aber haben Studierende der Rechtswissenschaft Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, die in anderen Studiengängen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllen. Parallel dazu erfordern zahlreiche Berufe lediglich grundlegende rechtliche Fähigkeiten, welche durch einen ganzheitlichen Bachelor-Studiengang vermittelt werden. Diese Gegebenheit berücksichtigen wir nun durch die Einführung der neuen Regelung.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung: „Integrierter Bachelor: Starkes Signal für die universitäre Jura-Ausbildung in Sachsen“
- Gesetzentwurf: „Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen“
- Redebeitrag Valentin Lippmann: „Der integrierte Bachelor schafft ein Stück weit Gerechtigkeit“