Kommunale Wärmeplanung
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die kommunale Wärmeplanung als zentralen Ansatzpunkt der Energiewende angehen. Durch die Förderung erneuerbarer Wärmetechnologien wird nicht nur der Klimaschutz, sondern auch der Verbraucherschutz gestärkt. Die Integration der kommunalen Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz bildet die Basis für eine erfolgreiche Wärmewende. Dieser Antrag zielt darauf ab, den Prozess zu beschleunigen, Planungssicherheit zu gewährleisten und eine umweltfreundliche sowie bezahlbare Wärmeversorgung zu ermöglichen. Weiterhin ergeben sich Vorteile für Kommunen, indem lokale Unternehmen von der Umsetzung profitieren.
Weiter wollen wir auch die Mittel der Sächsischen Energieagentur (SAENA) aufstocken. Diese leistet seit Jahren wertvolle Beratungsdienste für Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen. Ihr Fokus liegt auf der Unterstützung bei der energiewirtschaftlichen Transformation, dem effektiven Energiemanagement und der Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien. Angesichts der wachsenden Notwendigkeit für Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungen an den Klimawandel wird der Bedarf an solcher Beratung weiterhin hoch bleiben und vermutlich sogar ansteigen, weshalb die bereitgestellten 1,25 Mio. € im Doppelhaushalt 2023/24 gut angelegt sein werden.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung: „Kommunale Wärmeplanung: Energiewende auch im Wärmebereich beschleunigen“
- In der Anhörung informierten die Sachverständigen auch, welche Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung derzeit schon zur Verfügung stehen:
- Über die Kommunalrichtlinie sind bis Ende des Jahres 2023 90 Prozent Förderung (100 Prozent für finanzschwache Kommunen und Kommunen in Strukturwandelregionen) möglich, ab 2024 sinkt die Förderung auf 60 Prozent (80 Prozent).
- Im Rahmen des Programms Energetische Stadtsanierung können Maßnahmen für Klimaschutz und -anpassung mit bis zu 75 Prozent gefördert werden.
- Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze unterstützt Transformationspläne und Investitionen mit bis zu 50 Prozent.
- Weitere staatliche Förderprogramme sind in Aussicht. Zusätzlich werden die Mittel ergänzt um finanzielle Instrumente des Freistaats, wie etwa den Sächsischen Klimafonds und das Kommunale Klima- und Energiebudget, die Investitionen in erneuerbare Energien und zur energetischen Sanierung von Gebäuden unterstützen.