Kredit zur Bewältigung der Corona-Folgen
Die Corona-Pandemie hat die gesamte Welt mit voller Wucht erwischt. Uns war klar, dass es finanzielle Hilfen zur Bewältigung brauchen wird, die so im sächsischen Staatshaushalt nicht vorgesehen waren. In einer Sondersitzung des Sächsischen Landtages am 9. April 2020 haben die Abgeordneten die Notsituation im Land bestätigt und so die Voraussetzung geschaffen, damit zur Bewältigung dieser Krise bis zu sechs Milliarden Euro an Kredit aufgenommen werden können.
Dieser Notkredit hat sich in den Folgemonaten der Pandemie bewährt. Mit dem Geld wurde die Impf-Infrastruktur geschaffen, Wirtschafts- und Kulturhilfen, soziale Unterstützungsmaßnahmen und noch vieles mehr auf den Weg gebracht. Unsere Vorsitzende und Finanzexpertin Franziska Schubert begleitet den Prozess von Beginn an eng im Haushalts- und Finanzausschuss. Hier wird immer wieder über die Freigabe jeder einzelnen Tranche des Notkredits entschieden.
Die Kredite müssen zurückgezahlt werden. Wir haben deshalb klar gemacht: Die soziale und ökologische Modernisierung des Freistaats, für die wir stehen und angetreten sind, darf nicht zur Disposition stehen. Auch deshalb setzen wir uns für eine Modernisierung der Schuldenbremse im Freistaat ein.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung und Fraktionsbeschluss: „Sächsische Finanzen in der Corona-Krise: Wir tragen als Parlament große Verantwortung“
- Antrag: „Feststellung des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation nach Art. 95 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. Art. 95 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung aufgrund der COVID-19-Pandemie“